Neues Auto, wenig Glück

TRIER. Seit über vier Jahren liegt TV -Leser Josef Saur im Clinch mit dem schwedischen Autobauer Volvo. Sein damals funkelnagelneuer Wagen wies von Anfang an einen irreparablen Fehler auf. Doch einen Neuwagen oder eine Wertminderung erhielt er nicht.

Endlich ein großes, luxuriöses Auto. Josef Saur wollte sich vor viereinhalb Jahren etwas gönnen. Er kaufte sich einen neuen Volvo S 80 mit Automatikgetriebe. Knapp 83 000 Mark gab er dafür aus. Doch die Freude hielt nicht lange. Schon bei den ersten Touren stellte er beim langsamen Fahren vor roten Ampeln oder bei Staus fest, dass der Wagen ruckelt. "Das darf doch nicht sein", dachte sich der Pensionär aus Trierweiler (Kreis Trier-Saarburg) und beschwerte sich beim Händler. "Die sagten mir, dass es sich um einen bekannten Fehler handele, der aber nicht zu beseitigen war." Der Händler empfahl Saur, sich direkt an Volvo Deutschland in Köln zu wenden. Es folgte ein langwieriger Briefwechsel, immer wieder wandte sich Volvo an den Trierer Händler. Schließlich bot ihm das Unternehmen an, sein Auto zur Fehlersuche im Volvo-Technikzentrum zu prüfen. Das lehnte Saur ab: "Die hätten meinen Wagen komplett zerlegt, und ich hätte nachher nur eine Klapperkiste zurückerhalten." Daraufhin bot ihm Volvo an, dass er sich einen Neuwagen kaufen könne und er dafür 4600 Mark "Zuschuss" vom Unternehmen bekommen würde. Saur wäre nach eigener Aussage auf das Angebot eingegangen, doch da habe der Trierer Händler nicht mitgespielt, da er zu dieser Zeit bereits dabei war, sein Geschäft zu verkaufen. "Für Volvo war damit die Sache erledigt. Die teilten mir mit, dass ich mich mit dem Vertragshändler auseinander setzen muss." Das tat Saur und zwar vor Gericht. Der Richter erkannte, dass der Fehler zu einer Wertminderung des Wagens führe, die der Händler zahlen müsse. Doch auch damit endete die Odyssee noch nicht. Denn das Autohaus, bei dem Saur den Wagen gekauft hatte, existierte nicht mehr. Der Inhaber hatte sein Geschäft verkauft. Die zugesprochene Wertminderung wurde nicht ausgezahlt. Die Nachfolgefirma, Auto Heister, die 2002 die Volvo-Niederlassung in Trier übernommen hat, erklärt, dass das Urteil sich gegen die Vorgängerfirma richte. "Wenn der Beklagte nicht mehr über die nötigen Geldmittel verfügt, kann dies nicht uns angelastet werden. Wir haben gegenüber der Vorgängerfirma keine Rechtsnachfolge angetreten", teilte Heister dem TV mit. Trotzdem habe man die Angelegenheit "im Sinne des Kunden" beim technischen Außendienst Volvo vorgetragen. "Volvo hat uns darauf hingewiesen, dass bei dem Fahrzeug seit mehreren Jahren die Garantie abgelaufen ist." Die Deutschland-Vertretung des schwedischen Autobauers kann Saur daher wenig Hoffnung machen, dass er Geld zurück bekommt oder ein neuwertiges, fehlerfreies Auto erhält. "Nach unserer Überzeugung haben wir alles unternommen, um Herrn Saur adäquat und lösungsorientiert zu bedienen", sagt Uwe Janßen, Leiter der Volvo-Kundenbetreuung. Zum Fehler am Auto heißt es: "Bei dem von Herrn Saur als unangenehm empfundenen Schaltverhalten handelt es sich um eine technisch bedingte Produkteigenschaft, die an seinem Fahrzeug nicht verändert werden kann." Fast fünf Jahre dauert Saurs Kampf nun schon. Viele Nerven, viel Papier und viel Zeit hat ihn das gekostet. Auf seinem ruckelnden Auto wird er wohl sitzen bleiben. "So einen Wagen kann ich nicht mehr verkaufen. Wer würde mir dafür noch Geld geben." Josef Saur hat in der Tat Pech: Bis 2002 galt das alte Garantie- und Gewährleistungsrecht. Danach konnte er nur innerhalb eines halben Jahres die Gewährleistungsansprüche geltend machen. Er hat zu lang gewartet. "Oft war das viel zu knapp, um rechtlich gegen eine Firma vorzugehen", zeigt Carmen Gahmig, Verbraucherberatung Rheinland-Pfalz, Verständnis. Mittlerweile ist das Recht abgeändert. Die Gewährleistung beträgt zwar immer noch ein halbes Jahr. Aber der Kunde hat zwei Jahre lang das Recht, Fehler zu reklamieren, und wenn sie nachweislich nicht durch seine Schuld entstanden sind, hat er das Recht auf entsprechende Erstattung. Was brennt Ihnen auf den Nägeln? Nennen Sie uns Ihr Thema, wir bringen es voran. thema@volksfreund.de

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