Neues Regelwerk ist schuld

TRIER. Für die Orte kommt die Entscheidung überraschend: In der zweiten Jahreshälfte sollen so genannte Kleinstfilialen der Post geschlossen werden. Das Unternehmen zieht sich weiter zurück und hofft, dass private Anbieter Teile der Dienste übernimmt und beruft sich dabei auf eine Verordnung von 1999.

PUDLV - diese fünf Buchstaben, die beim Hören an eine Hunderasse erinnern, sind derzeit die Bibel der Post, wenn es darum geht, das Unternehmen zu modernisieren. PUDLV steht für Post-Universaldienstleistungs-Verordnung und stammt aus dem Jahr 1999. Darin steht: "Bis zum 31. Dezember 2007 müssen mindestens 5000 stationäre Einrichtungen mit unternehmens-eigenem Personal betrieben werden." Bis dahin soll es 12 000 Poststellen inklusive privat betriebener Agenturen geben. Derzeit gibt es aber zusammen mit den rund 7800 Postagenturen bundesweit 13 000 Poststellen. Die Gewerkschaft Verdi befürchtet daher, dass weitere posteigene Filialen geschlossen werden. Die Post versichert, dass keine Filiale geschlossen wird, wenn sich kein Agentur-Betreiber findet. In PUDLV heißt es: "In allen Gemeinden mit mehr als 2000 Einwohnern muss mindestens eine Filiale oder Agentur vorhanden sein." Orte mit weniger Einwohnern, von denen es in der Region Trier viele gibt, haben also keinen Anspruch auf eine Poststelle. Und: "In Gemeinden mit mehr als 4000 Einwohnern und Gemeinden, die zentralörtliche Funktionen haben, ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass in zusammenhängend bebauten Gebieten eine stationäre Einrichtung in maximal 2000 Metern zu erreichen ist." Vor allem der Passus "zusammenhängend bebaute Gebiete" verhindert vielerorts eine Garantie auf eine Poststelle. Hier die Filialen der Region, die von einer Schließung betroffen sind: Kreis Bitburg-Prüm: Bollendorf, Daleiden, Neuerburg, Irrel; Kreis Daun: Lutzerath, Jünkerath, Lissendorf; Kreis Bernkastel-Wittlich: Enkirch; Kreis Trier-Saarburg: Pluwig, Wincheringen, Tawern, Kenn; Stadt Trier: Euren. Die Postbankdienste werden eingestellt in: KREIS BERNKASTEL-WITTLICH: Binsfeld, Dreis, Großlittgen, Kröv, Landscheid, Mülheim, Salmtal, Sehlem, Veldenz, Reil; KREIS TRIER-SAARBURG: Fell, Föhren, Freudenburg, Kanzem, Konz-Karthaus, Konz-Oberemmel, Langsur, Mehring, Newel, Nittel, Reinsfeld, Serrig, Thomm, Trierweiler, Wawern, Zerf; STADT TRIER: Weismark-Feyen; KREIS BITBURG-PRÜM: Dahnen, Orenhofen, Bettingen, Densborn, Dudeldorf, Hallschlag, Körperich, Mürlenbach, Neidenbach, Winterspelt; KREIS DAUN: Oberbettingen, Ormont, Steffeln, Walsdorf (Kreis Daun).

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