Neues Zeitalter für Brummis

TRIER. (hw) In gut sechs Wochen läuft auf den deutschen Autobahnen die LKW-Maut an: Viele Unternehmen wissen noch nicht genau, was am Stichtag auf sie zukommt. Die Industrie- und Handelskammer Trier (IHK) hatte nun die regionalen Transporteure zu einer Infoveranstaltung eingeladen, knapp 70 waren gekommen.

Matthias Schmitt von der IHK Trier machte den Teilnehmern Mut. Auch wenn man die bestehenden Neuerungen kritisch sehen würde, sei es dennoch wichtig, sich auf die Neuerungen zu konzentrieren. Der Aufbau der Veranstaltung bot den Teilnehmern Gelegenheit, sich die Informationen heraus zu picken, die für ihn besonders wichtig sind. Zusammengefasst hier einige Schwerpunkte:Maut-Pflicht: Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über zwölf Tonnen; Ausnahmen bestehen lediglich für Fahrzeuge des Bundes, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst genutzt werden, Fahrzeuge der Streitkräfte, Fahrzeuge der Polizeibehörden, Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes und für Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden. Selbst fahrende Arbeitsmaschinen sind ebenfalls von der Maut befreit. Es empfiehlt sich, bei mautbefreiten Fahrzeugen unbedingt eine so genannte Negativregistrierung bei Toll-Collect vorzunehmen. Vor- und Nachläufe zum kombinierten Verkehr sind mautpflichtig. Von einer etwaigen "Ablastung" von LKW raten Experten ab, da es möglich ist, die Mautpflicht auszudehnen. Darüber hinaus plant der Gesetzgeber bei einer Verlagerung des Schwerverkehrs, auch Bundesstraßen mit in die Mautpflicht aufzunehmen.Maut-Kompensation: Aufgrund von Bedenken der EU-Kommission wird es zunächst keine Kompensation für das deutsche Transportgewerbe geben. Verkehrsminister Manfred Stolpe hat zugesichert, dass konkrete Harmonisierungsschritte zeitnah verwirklicht werden. Ob es sich dabei um die ursprünglich geplante Mineralölsteuererstattung, Investitionserleichterungen für Transporteure zur Anschaffung abgasarmer Fahrzeuge oder um eine Senkung der Kraftfahrzeugsteuer für mautpflichtige Fahrzeuge auf EU-Mindestniveau handelt, steht derzeit noch nicht fest.Maut-Strecken: Mautpflichtig sind zunächst alle bundesdeutschen Autobahnen, das heißt auch Stadtautobahnen (Ruhrgebiet, Berlin). Ausnahmen sind die A 5 (von der deutsch-schweizerischen Grenze bis zur Anschlussstelle 65 Müllheim/Neuenburg) und A 6 (von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle 4 Saarbrücken-Fechingen) im grenznahen Bereich.Maut-Kosten: Die Mauthöhe beträgt durchschnittlich 15 Cent pro Autobahnkilometer, ist aber zunächst auf durchschnittlich 12,4 Cent gesenkt, solange es noch keine von der Europäischen Union genehmigte Mautkompensation für das Transportgewerbe gibt. Die Mauthöhe ist abhängig von der Achszahl und der Schadstoffklasse.Maut-Technik: Die Erhebung soll sowohl automatisch als auch manuell ohne Verkehrsbehinderung geschehen. Dazu wird im Fahrzeug eine "on board unit" (Obu) bei einer der 1500 lizenzierten Servicestellen installiert, die satellitengestützt die Maut erfassen und erheben wird. Das Gerät ist kostenlos, nur der Einbau und eine Pfandgebühr sind zu entrichten. Auf Wunsch kann die Maut auch im Voraus, zum Beispiel beim Grenzübertritt, bezahlt werden.Maut-Strafen: Die Strafen für nicht ordnungsgemäße Entrichtung (vorsätzlich oder fahrlässig oder nicht rechtzeitig bezahlt) der Maut liegen bei bis zu 20 000 Euro. Maut-Bezahlung: Die Maut muss spätestens bei Beginn der Fahrt bezahlt werden. Dies kann entweder vorab (prepaid) per Internet oder an einem der Terminals oder mittels Lastschriftverfahren geschehen. Bei der manuellen Entrichtung der Maut ist die Fahrtroute festgelegt. Bei der elektronischen Mautentrichtung schaltet sich die Obu automatisch beim Befahren der mautpflichtigen Straße an.Maut-Kontrollen: Sowohl der Zoll als auch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) können Kontrollen (Straßenkontrollen, Anhalten von Fahrzeugen, Untersagen der Weiterfahrt, Erhebung von Sicherheitsleistungen, Durchführung von Betriebskontrollen und Bußgeldverfahren) durchführen. Eine automatische Kontrolle erfolgt durch den Betreiber, der auch die etwaige Fehlerbearbeitung durchführt. Diese erfolgt mittels Videoaufzeichnung des fließenden Verkehrs.

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