Neues vom Wohn-Riester

Mit der geplanten Riester Eigenheimrente will der Staat den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie durch Zulagen und Steuernachlässe fördern. Das entsprechende Gesetz wurde gestern erstmals im Bundestag debattiert. Es soll noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Unser Berliner Korrespondent Stefan Vetter sprach mit dem Vorstandsvorsitzenden des Verbandes der Privaten Bausparkassen, Andreas Zehnder (Foto).

Berlin. (vet) Herr Zehnder, die eigenen vier Wände gelten vielen Menschen als ideale Altersvorsorge. Erwarten Sie einen Boom auf dem Immobilienmarkt? Andreas Zehnder: Das nicht. Aber zumindest haben die Bürger Planungssicherheit. Die Koalition hatte die bewährte Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 abgeschafft und gleichzeitig eine Wohneigentumsförderung im Rahmen der Riester-Vorsorge in Aussicht gestellt. Dadurch wurden viele Menschen verunsichert. Und nun?Zehnder: Das geplante Gesetz ist zwar kein gleichwertiger Ersatz für die alte Eigenheimförderung, aber es gibt den Menschen wieder eine verlässliche Grundlage für die Kalkulation einer Baufinzanzierung. Das Vorhaben, eine Immobilie zu kaufen, wird damit zweifellos bestärkt. Kritiker sagen, die Neuregelung sei ein bürokratisches Monster. Zu Recht? Zehnder: Von einer unbürokratischen Lösung kann leider keine Rede sein. Es liegt in der Systematik der deutschen Gesetze, dass bei Änderungen auch zahlreiche andere Bestimmungen korrigiert werden müssen. Im aktuellen Fall wird das Wohneigentum in das System der bestehenden Riester-Förderung integriert. Das bedingt zahlreiche Änderungen im Steuerrecht.Wie bei allen Riester-Verträgen muss das für die Immobilie eingesetzte Kapital im Alter versteuert werden. Schreckt das nicht ab? Zehnder: Diese nachgelagerte Besteuerung war auch in der Koalition heftig umstritten. Die Politik hat den Menschen gesagt, mietfreies Wohnen sei eine gute Altersvorsorge. Nun greift der Fiskus auf die eingesetzten Beträge im Alter zu. Bei einer Riester-Lebensversicherung ist das nicht so tragisch. Denn der Betroffene bekommt Geld ausgezahlt, das nur je nach seiner Steuerklasse beschnitten wird. Bei der Immobilie ist es dagegen so, dass er im Alter kein Geld bekommt, aber von seinen laufenden Einkünften entsprechend Steuern abführen muss. Es wird nicht leicht werden, das den Wohn-Riester-Interessenten zu vermitteln. Ganz praktisch: Lässt sich ein laufender Riester-Vertrag für den Immobilienerwerb nutzen? Zehnder: Ja. Nehmen wir an, Sie haben 5000 Euro auf ihrem Riester-Konto, dann können Sie dieses Geld für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses nutzen. Möglich ist auch, das Geld in einen Riester-geförderten Bausparvertrag zu stecken und weiter anzusparen. Umgekehrt ist es später auch möglich, einen Riester-Bausparvertrag in eine Riester-Lebensversicherung umzuwandeln, weil sich die Lebensplanung geändert hat. Der Bürger muss sich also nicht für alle Zeit auf ein Riester-Produkt festlegen. Und wer heute noch keinen Riester-Vertrag hat, aber einen laufenden Kredit für seine gekaufte Immobilie abzahlt?Zehnder: Für den gilt der geplante Wohn-Riester nicht. Wann ist mit den ersten Angeboten zum Wohn-Riester zu rechnen?Zehnder: Wenn das parlamentarische Verfahren planmäßig verläuft, können die Bausparkassen den Interessenten ab Herbst entsprechende Angebote machen.

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