Neuigkeiten für Steuerzahler

Viele Bundesbürger verschenken Jahr für Jahr Geld, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Wer seine Finanzen gegenüber dem Fiskus erklärt, muss in diesem Jahr mit Änderungen rechnen: einigen positiven, aber auch negativen.

 Finanzamts-Chef Jürgen Kentenich (links) und Pressesprecher Jost Löns werben bei den Bürgern, Steuererklärungen abzugeben. TV-Foto: Heribert Waschbüsch

Finanzamts-Chef Jürgen Kentenich (links) und Pressesprecher Jost Löns werben bei den Bürgern, Steuererklärungen abzugeben. TV-Foto: Heribert Waschbüsch

Trier. "Die Neuerungen schränken die Möglichkeiten, Aufwendungen von der Steuer abzusetzen, ein. Verbesserungen erfährt der Bürger allerdings auch, insbesondere über das Gesetz zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes", sagt der Vorsteher des Finanzamts Trier, Jürgen Kentenich. Der Trierer Finanzamts-Chef wirbt trotzdem dafür, dass die Bürger ihre Steuererklärung abgeben. "Die Aufschrift unseres Plakats - ,Wir nehmen nicht nur, wir geben auch' - ist uns wichtig", sagt Kentenich. Aus diesem Grund informieren die Experten des Amtes und ein Steuerfachmann der Steuerberaterkammer am 23. Januar, 18 Uhr, im Casino des Amtes über die wichtigsten Änderungen. Worauf Sie achten sollten: Fristen: Bestimmte Steuerzahler müssen aus unterschiedlichen Gründen keine Jahressteuererklärung abgeben, etwa jene, die nur geringe Einkünfte haben. Um gegebenenfalls Steuererstattungen geltend machen zu können, müssen sie eine Steuererklärung im Rahmen einer sogenannten Antragsveranlagung einreichen. Zukünftig können solche Steuererklärungen auch noch vier Jahre (bisher zwei) nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist, eingereicht werden; in diesem Jahr jedoch frühestens für den Zeitraum 2005. Arbeitszimmer: Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind nur noch dann abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung darstellt. Vor allem wird es sich dabei um eine Beschäftigung handeln, die überwiegend zu Hause ausgeübt wird, wie das zum Beispiel bei Telearbeitsplätzen der Fall ist. Arbeitsmittel in einem solchen Arbeitszimmer (Computer, Möbel, Literatur) sind aber weiterhin absetzbar.Freibetrag: Der Sparerfreibetrag wird von 1370 Euro für Ledige und 2740 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten auf 750 Euro und 1500 Euro abgesenkt. Kinder: Die Altersgrenzen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern werden vom 27. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt. Das bedeutet zum Beispiel zwei Jahre weniger Kindergeld oder Kinderfreibetrag.Elterngeld: Das Elterngeld ersetzt für Geburten ab dem 1. Januar 2007 das bisherige Bundeserziehungsgeld. Dieses Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, es wird für die Berechnung des individuellen Steuersatzes miteinbezogen."Reichensteuer": Für zu versteuernde Einkommen über 250 000 Euro für Ledige und 500 000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten erhöht sich der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent. Fachleute des Finanzamtes bieten am 23. Januar um 18 Uhr im Casino des Amtes in Trier in der Hubert-Neuerburgstraße eine Informationsveranstaltung für alle Bürger zu den wesentlichen Neuerungen und zur elektronischen Steuererklärung Elster an. Extra Für die Entfernungspauschale gilt: Berufstätige können ihre Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den ersten 20 Kilometern nicht mehr steuerlich absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) verhandelt heute über zwei Klagen zur gekürzten Pauschale. Der BFH hatte bereits Anfang September vergangenen Jahres in einem Eilverfahren ernstliche Zweifel daran geäußert, dass die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist. Fahrtkosten seien für viele Arbeitnehmer unvermeidlich. Die Entscheidung der Finanzrichter dürfte eine starke Signalwirkung für die abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe voraussichtlich in diesem Jahr haben. Berufspendler verlieren ohne Änderung mindestens rund 350 Euro im Jahr.

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