Oberlandesgericht weist Klage von VW-Fahrerin ab

Koblenz · Koblenz (dpa) Im Abgas-Skandal hat das Oberlandesgericht Koblenz am Donnerstag die Klage einer VW-Fahrerin abgewiesen. Es war die erste derartige zivilrechtliche Klage vor diesem Gericht, zahlreiche weitere sind inzwischen bei ihm anhängig.

Die Klägerin wollte in dem Berufungsverfahren Verkaufspreis, KFZ-Steuer und Versicherungsbeiträge für einen VW-Tiguan in Höhe von 40 000 Euro erstattet bekommen, weil der Dieselmotor vom Abgas-Skandal betroffen ist. Zuvor hatte schon das Landgericht Koblenz die Klage abgewiesen: Diese habe sich gegen ein Autohaus in Heiligenroth im Westerwald gerichtet, das rechtlich und wirtschaftlich unabhängig vom VW-Konzern sei. Es sei nicht haftbar für eine etwaige Täuschung von Volkswagen. Das Oberlandesgericht schloss sich dem an: Die Klägerin habe ihren Tiguan schon 2014 gekauft, die Abgas-Manipulationen seien aber erst 2015 bekannt geworden. Somit könne dem zuvor unwissenden Autohaus keine arglistige Täuschung vorgeworfen werden.

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