Reise-Checkliste: Andere Länder, andere Sitten

KOBLENZ. (red) Auch die schönsten Wochen im Jahr können mit Enttäuschung verbunden sein, wenn eine Reise nicht hält, was sie versprochen hat. Wer für Reisemängel erfolgreich Schadensersatzansprüche durchsetzen will, sollte die folgende Checkliste der Rechtsanwalts-kammer Koblenz beachten. Reise-Checkliste: Andere Länder, andere Sitten BEWEISE SICHERN:Beeinträchtigungen oder Mängel am Urlaubsort müssen bewiesen werden, am besten sogar per Dokumentation mittels Fotos, Filmen oder zuverlässiger Zeugenaussagen. MÄNGELRÜGE VOR ORT: Am Urlaubsort muss eine Mängelrüge gegenüber der Reiseleitung und nicht gegenüber dem Hotel erfolgen. Das Verlangen zur Abhilfe sollte schriftlich fixiert werden. Wichtig ist das Verlangen der Abhilfe oder einer Ersatzunterkunft. Ein von der Reiseleitung gegengezeichnetes "Mängelprotokoll" ist später nützlich. NACH DER RÜCKKEHR: Sofort nachder Rückkehr von der Reise und innerhalb eines Monats sollte man Reisemängel schriftlich beim Reiseveranstalter reklamieren und Forderungen geltend machen. Grundsätzlich stehen die Chancen bei der Durchsetzung von Ersatzansprüchen nicht schlecht. Auch hier zahlt sich hartnäckig bleiben aus.Aber nicht alles, was im Urlaub an Erwartungen nicht erfüllt wird, ist ein Reisemangel. Auch hier sollte man berücksichtigen: Andere Länder, andere Sitten, rät die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Sie empfiehlt auch Anwälte, die sich auf Reiserecht spezialisiert haben unter Telefon 0261/3033555 oder über Internet: www.rakko.de. sas/ph

BEWEISE SICHERN:Beeinträchtigungen oder Mängel am Urlaubsort müssen bewiesen werden, am besten sogar per Dokumentation mittels Fotos, Filmen oder zuverlässiger Zeugenaussagen. MÄNGELRÜGE VOR ORT: Am Urlaubsort muss eine Mängelrüge gegenüber der Reiseleitung und nicht gegenüber dem Hotel erfolgen. Das Verlangen zur Abhilfe sollte schriftlich fixiert werden. Wichtig ist das Verlangen der Abhilfe oder einer Ersatzunterkunft. Ein von der Reiseleitung gegengezeichnetes "Mängelprotokoll" ist später nützlich.NACH DER RÜCKKEHR: Sofort nachder Rückkehr von der Reise und innerhalb eines Monats sollte man Reisemängel schriftlich beim Reiseveranstalter reklamieren und Forderungen geltend machen. Grundsätzlich stehen die Chancen bei der Durchsetzung von Ersatzansprüchen nicht schlecht. Auch hier zahlt sich hartnäckig bleiben aus.Aber nicht alles, was im Urlaub an Erwartungen nicht erfüllt wird, ist ein Reisemangel. Auch hier sollte man berücksichtigen: Andere Länder, andere Sitten, rät die Rechtsanwaltskammer Koblenz. Sie empfiehlt auch Anwälte, die sich auf Reiserecht spezialisiert haben unter Telefon 0261/3033555 oder über Internet: www.rakko.de. sas/ph

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