SPEZIAL
Gaszähler Deutschlands Gaszähler erfassen den Verbrauch korrekt. Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die deutschen Eichämter darauf verständigt, die Erfassungsgeräte zu überprüfen. Das Ergebnis: Der Verbraucherschutz bei der Gasabrechnung ist gewährleistet.
Die Abweichungen vom korrekten Wert sind minimal. Gasabrechnungen erfolgen "thermisch". Dem Kunden wird nicht das Gasvolumen in Rechnung gestellt, sondern die Energie in Kilowattstunden. Um die errechnen zu können, ist beim Zähler unter anderem ein Überdruck notwendig. Richtig sei, so Hans Weinreuter von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, dass bei 43 Prozent der überprüften Gaszähler der Überdruck nicht korrekt eingestellt wurde. Das hätten Stichproben ergeben. Die Auswirkungen auf die Gasrechnung seien jedoch kaum messbar. Im Extremfall komme es bei der errechneten Energiemenge zu einer Abweichung von 0,2 Prozent nach unten oder nach oben. Bei einer Gasrechnung von 100 Euro sind das 20 Cent. Der Leiter des Trierer Eichamts, Comes, weist ergänzend darauf hin, dass seine Behörde bei den Trierer Stadtwerken die Gasabrechnungen regelmäßig mit Stichproben kontrolliere. Auch die Stadtwerke selber überprüfen ihre Berechnungen. (mö)