STICHWORT "Ich-AG"

Der Existenzgründungszuschuss, zur Unterstützung so genannter "Ich"- bzw. "Familien AGs" eingeführt, richtet sich an Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Damit soll gefördert werden, dass sich Arbeitslose selbstständig machen können. Der monatliche Zuschuss wird in jährlich abnehmender Höhe maximal drei Jahre gewährt, solange das Einkommen 25 000 Euro im Jahr nicht überschreitet und allenfalls Familienmitglieder mitarbeiten, aber keine Arbeitnehmer beschäftigt werden. Der Zuschuss beträgt im ersten Jahr 600, im zweiten Jahr 360 und im dritten Jahr 240 Euro monatlich. Die Empfänger sind pflichtversichert. Pro Monat müssen sie rund 400 Euro an Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Wer sich in einem Handwerksberuf selbständig machen will, muss auf jeden Fall den Meisterbrief haben. (wie)

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