STICHWORT

Wiederkehrende Beiträge Bürger müssen sich am Straßenausbau in den Kommunen beteiligen. Das geschieht entweder über einmalige oder wiederkehrende Beiträge. Bei wiederkehrenden Beiträgne zahlt jeder Eigentümer während eines Abrechnungszeitraums von mehreren Jahren jährlich pro Quadratmeter seines Grundstücks einen "wiederkehrenden Beitrag".

Alle Eigentümer einer Abrechnungseinheit werden an den Kosten beteiligt, auch wenn die Straße nicht in ihrem Viertel liegt. Einmalbeiträge beziehen sich nur auf die eigene Straße.

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