STICHWORT

Fragen zu Hartz IV Beim Arbeitslosengeld II fürchten viele Betroffene um ihr Erspartes. Die wichtigsten Fragen um das heikle Thema: Wie viel Vermögen darf ein Langzeitarbeitsloser haben? Wer vor dem 1. Januar 1948 geboren ist, bekommt pro Lebensjahr einen Grund-Freibetrag von 520 Euro sowie einen einmaligen Freibetrag in Höhe von 750 Euro.

Für später Geborene gibt es nur noch einen jährlichen Freibetrag von 200 Euro pro Lebensjahr. Ein 64-Jährige kann so 34 030 Euro Vermögen haben. Wer mehr hat, muss zuerst das Vermögen, das über dem Freibetrag liegt, verbrauchen, bevor er Arbeitslosengeld II (Alg II) bekommt. Was zählt alles als Vermögen? Neben Bargeld, Sparkonten und Aktien gehören sogar noch wertvolle Antikmöbel, Schmuck, aber auch Ferienhäuser, Wohnmobile oder Eigentumswohnungen dazu. Wie kann man sein Vermögen sichern? Man kann sein Vermögen für notwendige Anschaffungen ausgeben: Computer, einen neue Waschmaschine oder ein sparsameres Auto. Wer Schulden hat, sollte Vermögen nutzen und die Bankschulden verkleinern, das senkt die Zinsen. Was ist mit Lebensversicherungen? Sie müssen verkauft werden, soweit sie das erlaubte Vermögen überschreiten. Unbedingt festschreiben, dass ein Teil der Versicherung erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt wird. Dann sind pro Lebensjahr 200 Euro extra für die Altersvorsorge geschützt. (hw)

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