Schwieriger Beweis

TRIER. (wie) Oft bekommen die Internetnutzer in Sachen illegale Dialer Recht: Sie brauchen die Gebühren nicht zu zahlen. Doch der Nachweis, sich ein heimliches Einwahlprogramm eingefangen zu haben, ist nicht einfach.

Nachdem auch das Trierer Amtsgericht entschieden hat, dass eine Internetnutzerin nicht die durch ein illegales Einwahlprogramm entstandenen Gebühren bezahlen muss (der TV berichtete), fragen sich viele Computerbesitzer, wie sie denn nachweisen können, dass sie sich einen heimlichen Dialer eingefangen haben. Denn das Heimtückische an diesen Programmen ist, dass sie sich oft selbst löschen und sich erst beim nächsten Surfen im Internet wieder installieren ohne Wissen des Nutzers. Diese Auto-Dialer stellen automatisch eine Verbindung zu einer teueren Mehrwertdienst-Nummer (0190 oder 0900) her, jede Einwahl kann den Internetnutzer bis zu 30 Euro kosten. Doch der geprellte Kunde hat es schwer, nachzuweisen, dass die hohen Gebühren durch einen illegalen Dialer entstanden sind, meist bleibt er auf seinen Telefonkosten sitzen. Oder er muss haarklein nachweisen, dass sich ein solches Einwahlprogramm auf seinem Computer installiert hat. Genau das hat Susanne W. getan, bei der das Trierer Gericht entschied, dass sie 371,95 Euro, die durch einen Auto-Dialer verursacht wurden, nicht bezahlen braucht. Und das nur, weil sie, wie ihr Anwalt Michael Lang sagt, in "fast schon atemberaubendem Rechercheaufwand" glaubhaft nachweisen konnte, dass sie nicht bewusst einen Dialer angewählt hat. Auch wenn der Richter letztlich offen ließ, ob die Telekom tatsächlich berechtigt ist, die Ansprüche des Dialer-Betreibers überhaupt geltend zu machen, wurde (wie berichtet) die Klage abgewiesen. Da in der Regel der Nachweis der Dialer nur mit Spezial-Software möglich ist, scheitern viele geneppte Kunden auch vor Gericht, ihnen fehlt schlichtweg der Beweis, dass sie Opfer illegaler Machenschaften geworden sind. Meistens müssen sie zähneknirschend die hohe Telefonrechnung bezahlen. Es reicht nämlich nicht, darauf hinzuweisen, dass eine Internetseite mit einem versteckten Dialer verseucht ist, um die Abzocker-Firma strafrechtlich verfolgen zu lassen. Vielmehr muss nachgewiesen werden, dass sich das Programm tatsächlich heimlich installiert hat. Für Computerlaien ein fast unmögliches Unterfangen. Daher fordert die Stiftung Warentest bereits seit längerem ein generelles Verbot von Internet-Dialern, auch den legalen, etwa bei Musik-Download-Seiten.

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