Staatsanwalt ermittelt

SAARBURG. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat ein Ermittlungsverfahren wegen Bankrotts gegen die Saarburger Firma Tectro eingeleitet. Unterdessen liegen dem TV Erkenntnisse vor, dass ein Insolvenzantrag gegen das Kunststoffunternehmen gestellt worden sein soll.

Nur einen Tag nachdem der Betriebsrat Strafanzeige gegen die eigene Geschäftsführung gestellt hat, macht sich bei den rund 200 Mitarbeitern verhaltener Optimismus breit. "Endlich passiert mal etwas", hätten ihm etliche Kollegen gesagt, erzählt der Betriebsratsvorsitzende Horst Molitor. Nun ermittelt die für Wirtschaftsstraftaten verantwortliche Staatsanwaltschaft in Koblenz im "Fall Tectro". Doch die Koblenzer Staatsanwälte haben damit nicht auf die Anzeige des Betriebsrates reagiert. Es gab weitere Hinweise, die die Staatsanwaltschaft aufmerksam werden ließen. Man stehe am Anfang der Ermittlungen und könne noch nichts sagen, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Schwierig erweist sich in diesem Fall, dass der mutmaßliche Eigentümer Cor Jacobs zwar das Unternehmen am 23. August erworben haben will, bisher gibt es aber darüber, dass dieser Vorgang stattgefunden hat, noch keinen Eintrag im Handelsregister. "Von der Geschäftsführung hat sich heute niemand hier gezeigt, obwohl es mehrere Termine gab", sagte Horst Molitor am Donnerstag dem TV. Das Amtsgericht Trier wollte gestern nicht bestätigen, dass ein Insolvenzantrag bei ihm eingegangen ist. "Dazu kann ich nichts sagen", erklärte Jutta Terner, Direktorin des Amtsgerichts Trier. Nach TV-Informationen ist allerdings ein so genannter Fremdantrag auf Insolvenz gestellt worden. In einem solchen Fall kann ein Gläubiger, beispielsweise die Hausbank, eine Krankenkasse oder sonstige Unternehmen oder Personen, die Forderungen an einen Schuldner haben, einen entsprechenden Antrag stellen. Der Schuldner hat dann eine Frist, um auf diesen Antrag zu reagieren. Kann er die Vorwürfe nicht entkräftigen, kann ein vorläufiges Insolvenzverfahren vom Amtsgericht angeordnet und öffentlich gemacht werden. Bis zum Ablauf einer solchen Frist gibt es seitens des Gerichts zum Schutz des Schuldners keine Informationen. Bei den Mitarbeitern hofft man nun inständig, dass ein Insolvenzverfahren ins Rollen kommt, "damit wieder Klarheit herrscht", wie es heißt. Bei einem Insolvenzverfahren ist der Lohn drei Monate durch das Insolvenzausfallgeld gesichert.

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