Streit um Knete

HOPPSTÄDTEN-WEIERSBACH. Eine Bürodurchsuchung bei Rofu Kinderland im Kreis Birkenfeld erhitzt die Gemüter. Landrat Redmer bescheinigt Geschäftsführer Fuchs korrektes Verhalten und kritisiert die eigenen Mitarbeiter.

Noch immer sitzen bei Eberhard Fuchs der Schock und die Verärgerung tief, seit an jenem Montagmorgen ein Staatsanwalt und drei Vollzugsbeamte bei ihm in der Zentrale von Rofu-Kinderland in Hoppstädten-Weiersbach auftauchten: Sie durchsuchten am 15. November sein Büro und beschlagnahmten Akten. Hintergrund der Aktion war der Borsäuregehalt in "Springender Knete", die der Spielwarenhändler aus Fernost bezogen hatte.Unternehmer stoppt Millionen-Investition

"Fast 60 Jahre nach Ende der Diktatur" fühlt sich der Unternehmer "schutzlos der Staatsgewalt" ausgeliefert. Seit der Bürodurchsuchung sei er "gesundheitlich so angeschlagen, dass eine Fortführung des Betriebs in Frage steht". Als erste Konsequenz entschied der 60-Jährige, der allein in Hoppstädten 250 Vollzeitkräfte beschäftigt, den für zwölf Millionen Euro geplanten Bau eines Hochregal-Lagers trotz eines positiven Bauvorbescheids zurückzustellen. Wie das Veterinäramt des Landkreises der Staatsanwaltschaft am 10. August mitteilte, zog es auf Bitte des Landesuntersuchungsamts Proben von "Hüpfknete". Da diese Spielware als "nicht verkehrsfähig" gelte und "somit nicht in den Verkehr gebracht werden darf", handele es sich um eine Straftat. "Herr Fuchs hat im Rahmen der verwaltungsrechtlichen Bearbeitung des beigefügten Vorgangs alle Maßnahmen, die ihm seitens der zuständigen Behörde zur Minimierung des Gesundheitsrisikos auferlegt wurden, unverzüglich durchgeführt", räumte die Abteilung ein, warf ihm aber vor, "auch nach diesem Vorfall nicht einsichtig und bereit" zu sein, Eigenkontrollmaßnahmen einzuleiten, was sie für "grob fahrlässig" halte. Daher favorisierte der Sachbearbeiter einen Abschluss des Strafverfahrens mit der Auflage für Rofu, "ein Qualitätssicherungssystem zu etablieren". Für Landrat Axel Redmer steht fest: "Die Abgabe an die Staatsanwaltschaft hätte so nicht erfolgen dürfen." Grundsätzlich müssten sich derartige Stellungnahmen "auf die Schilderung des Sachverhalts beschränken und dürfen keine Wertungen enthalten". Konsequenzen hat der Verwaltungschef bereits gezogen: Solche Vorgänge sind den Dezernenten, die wie er selbst Volljuristen sind, vorzulegen - und die in die Kritik geratenen Bediensteten werden nicht mehr bei Rofu Kinderland eingesetzt. "Nach meinen Erkenntnissen hat sich Eberhard Fuchs korrekt verhalten", betont der Landrat: "Er konnte nichts für den Borsäuregehalt in der Knete und hat umgehend alle notwendigen Vorkehrungen getroffen." Zum einen habe er das Produkt sofort aus dem Verkehr gezogen, zum anderen die Kunden, die es schon erworben hatten, mit Plakaten auf die Gefahren hingewiesen und zur Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung aufgefordert. Dies deckt sich mit dem Stand der Ermittlungen: Denn die Staatsanwaltschaft verdächtigte Rofu nur, "im Zeitraum März 2003 bis einschließlich Juli 2004" die Spielware verkauft zu haben - und das Gutachten, nach dem die 47 993 abgesetzten Knetpackungen "geeignet waren, die Gesundheit der Benutzer erheblich zu schädigen", datiert vom 8. Juli. Laut Schreiben des Landesuntersuchungsamts vom 27. Juli führten die unterschiedlichen Auffassungen der Sachverständigen dazu, "dass in einem Bundesland die Knetmassen als geeignet, die Gesundheit zu schädigen, beurteilt werden und aus dem Verkehr gezogen werden, während in einem anderen Bundesland lediglich zum freiwilligen Verzicht auf Borsäure aufgefordert wird". Allerdings würde die Hüpfknete ohne Borsäure nicht funktionieren, wie das Institut zu bedenken gab. Sein Vorschlag: Das Bundesinstitut für Risikobewertung "möge sich nochmals mit der Problematik zu befassen". Nicht nachvollziehbar ist für Redmer auch die Begründung des Durchsuchungsantrags: "Es steht daher zu erwarten, dass der Beschuldigte die für eine Tataufklärung erforderlichen Unterlagen nicht/nur teilweise den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellt." In dem Brief, auf den sich die Staatsanwaltschaft bezieht, versichert der Rofu-Inhaber, den Behörden stehe seine Türe jederzeit offen. Lediglich gegen "unbotmäßige Zweit- und Drittkontrollen" wehre er sich.

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