Übergangsregel für Kindergeld

TRIER. (wie) Die Steueränderungen ab nächstem Jahr treffen Familien nicht ganz so hart wie in unserem Bericht vom Donnerstag dargestellt. Die Streichung der Kindergeldzahlung für über 25-Jährige betrifft erst die Jahrgänge ab 1982. Für die heute 24-Jährigen, die sich in der Ausbildung befinden, gibt es ab 2007 nicht mehr länger als bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld.

Für die vor 1982 Geborenen gilt eine Übergangsregelung: Sie erhalten auch über 2007 hinaus bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen.

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