Verordnungen und Auflagen trüben Stimmung

Trier · Ein Segen für die Beschäftigten und ein Fluch für die Branche? Im Gaststättengewerbe gehen die Meinungen über den Mindestlohn auseinander. Gastronomen beschweren sich vor allem über den bürokratischen Aufwand.

Trier. Ursula Wolf kann die Aufregung nicht verstehen. "Die Gas tronomen und Wirte waren doch auch schon vor Einführung des Mindestlohns verpflichtet, sich gesetzeskonform zu verhalten und die Höchstarbeitszeiten einzuhalten", sagt die Sprecherin der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG). Die jetzige Diskussion zeige daher nur, dass dies bisher nicht geschehen sei, glaubt die Gewerkschafterin.
Fragt man die Gegenseite, den Hotel- und Gaststättenverband, hört sich das ganz anders an. Nicht die 8,50 Euro Stundenlohn sind dem rheinland-pfälzischen Dehoga-Präsidenten Gereon Haumann ein Dorn im Auge, sondern die Pflicht der Arbeitgeber zur genauen Dokumentation der Arbeitszeiten. "Unsere Betriebe müssen die Arbeitszeit bis zu einer Verdienstgrenze von 2985 Euro aufzeichnen", sagt Haumann. Wer das verdienen wolle, müsse allerdings 348 Stunden monatlich und damit deutlich mehr als erlaubt arbeiten. Mit der Realität habe die Regelung daher nichts zu tun, schimpft der Dehoga-Chef und fordert, bei einem Verdienst von über 1900 Euro auf die Dokumentationspflicht zu verzichten. Das würde die getrübte Stimmung in der Branche wohl heben, glaubt auch Silvia Fries von der Industrie- und Handelskammer Trier. "Der Mindestlohn, neue Verordnungen und Auflagen haben die Stimmung merklich gesenkt und stellen die Betriebe vor große Herausforderungen", sagt die Tourismus-Expertin. Eine weitere Herausforderung: Längst können viele offene Stellen in der Branche nicht mehr besetzt werden, weil qualifiziertes Personal fehlt. Derzeit gibt es in der rheinland-pfälzischen Gas tronomie allein 400 offene Leerstellen. Deshalb werden seit einiger Zeit gezielt auch spanische Jugendliche für eine Ausbildung in der hiesigen Gastronomie angeworben.
Doch auch in dem Punkt treibt der Mindestlohn offenbar bunte Blüten. Weil der Mindestlohn deutlich über der Ausbildungsvergütung liegt, haben laut einem internen Dehoga-Schreiben schon etliche spanische Azubis die Lehre abgebrochen, um sich anschließend auf die besser bezahlten Fachkraftstellen zu bewerben.

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