Vom Konsens zur Korruption?

Juristisch ist die Angelegenheit klar. Wer ein Mitglied des Betriebsrats begünstigt, macht sich genau so strafbar wie jemand, der es benachteiligt. In beiden Fällen winken den Betroffenen Gefängnis- oder Geldstrafe.

Wenn es tatsächlich ein Budget für Betriebsrats-Lustreisen im Volkswagenwerk gegeben haben sollte, dann ist die VW-Affäre ein Fall für den Staatsanwalt. Punkt. Leider hat die scheinbar eindeutige Angelegenheit einen Haken. Peter Hartz ist nicht irgendein Manager und VW nicht irgendein Unternehmen. Beide stehen beispielhaft für das Konsensmodell Deutschland, für die Einbindung von Arbeitnehmerinteressen in die Unternehmensplanung, für den Ausgleich der unterschiedlichen Positionen. Der Verdacht, bei VW sei der Konsens zur Korruption ausgeartet, beschädigt ein Symbol und liefert allen willkommene Munition, die auf Liberalisierung der Wirtschaft setzen und die Mitbestimmung einschränken wollen. Bereits jetzt ist die VW-Affäre keine konzerninterne Angelegenheit mehr, sondern ein bundesdeutsches Politikum. Vielleicht mit weit reichenden Folgen für die Gesellschaftsordnung der Republik. m.moeller@volksfreund.de

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