Was Mario Draghi darf und was nicht

Luxemburg · Vor dem Europäischen Gerichtshof sind die verschiedenen Positionen zur hoch umstrittenen Politik der Europäischen Zentralbank aufeinandergeprallt. Die Fragen der Richter deuten dabei auf ein gewisses Verständnis für die EZB-Kritik.

Luxemburg. Es ist vor allem Deutsch gesprochen worden am Dienstag in der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Das hatte nicht nur damit zu tun, dass ein Fall deutscher Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht von den Karlsruher Richtern erstmals an ihre europäischen Kollegen zur Prüfung übergeben worden war.
Auch auf Deutsch freilich prallten die verschiedenen Positionen zur Euro-Rettung hart aufeinander. Die rund 37 000 Kläger mit dem alten CSU-Schlachtross Peter Gauweiler an der Spitze sehen im sogenannten OMT-Programm eine "Selbstermächtigung" der Notenbank, die "keinerlei demokratische Legitimation genießt" und zudem "den Wettbewerb auf den Staatsschuldenmärkten verfälscht", wie die Anwälte vortrugen. Und damit, so der Schluss daraus, werde Artikel 123 des EU-Vertrags, der die monetäre Staatsfinanzierung untersagt, verletzt.
In seiner Widerrede blickte Hans-Georg Kamann als Rechtsvertreter der Zentralbank auf den Sommer vor zwei Jahren zurück, den bisherigen Höhepunkt der Euro-Krise. "Die Banken bereiteten sich mehr oder weniger offen auf ein Ende des Euro vor", so der Anwalt. Am 6. September 2012 hatte EZB-Präsident Mario Draghi schließlich angekündigt, im Notfall Staatsanleihen von Krisenländern in unbegrenzter Höhe aufzukaufen. Als Gegenleistung müssten sich die interessierten Staaten zu einem Reformprogramm verpflichten. In der Folgezeit waren - ohne dass das OMT-Programm zur Anwendung kam - die Zinsen, die beispielsweise Spanien oder Italien damals zu zahlen hatten, deutlich gesunken.Zinsspitzen im Visier


Auf den Vorwurf, die Zentralbank habe mit dieser Maßnahme den Bereich ihrer Zuständigkeit in der Geldpolitik verlassen und unzulässigerweise Wirtschaftspolitik betrieben, antwortete Kamann mit dem bekannten Argumentationsmuster: Wegen der hohen Risikoaufschläge für Staatsanleihen hätten die üblichen geldpolitischen Maßnahmen wie die vorangegangenen Zinssenkungen nicht gefruchtet, weshalb die EZB die "Zinsspitzen" für einige Mitgliedstaaten ins Visier genommen habe. Insofern, so der Bankvertreter, habe auch diese Maßnahme der Preisstabilität gedient, auf die das Mandat der EZB ausgerichtet ist. Vertreter mehrerer Mitgliedstaaten teilten diese Sichtweise.
Die Zentralbank agiere nach dem Motto "Geldwertstabilität ist, wenn der Euro stabilisiert wird", kritisierte wiederum der Tübinger Professor Joachim Starbatty, einer der Mitkläger und inzwischen Europaabgeordneter der Alternative für Deutschland: "Herr Draghi hat faktisch eine Bürgschaftserklärung abgegeben." Gauweilers Anwalt Dietrich Murswiek wiederum mahnte, es sei nicht Sache der EZB, den Euro zu retten, sondern "Sache der Mitgliedstaaten" dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für eine Währungsunion erhalten bleiben. Die Unterscheidung zwischen Geldpolitik und Wirtschaftspolitik habe auch der Europäische Gesichtshof selbst im sogenannten Pringle-Urteil von Ende 2012 getroffen.
Tatsächlich ging aus den ungewöhnlich vielen Fragen der Luxemburger während der Verhandlung eine weitaus kritischere Haltung gegenüber der EZB-Politik hervor, als das vorab vermutet worden war. So fragte zum Beispiel der Vorsitzende Richter Vasilios Skouris aus Griechenland beim Vertreter der Bank nach, warum sie noch keine legal bindenden Dokumente zum OMT-Programm produziert habe - das Argument, es könne nicht etwas vertragswidrig sein, was nur per Pressemitteilung angekündigt, aber nicht durchgeführt wurde, hatte ihn offenbar nicht überzeugt. Den Vertreter der Bundesregierung, der sich vom Gericht ausdrücklich klarstellende Kriterien für solche EZB-Programme gewünscht hatte, fragte der Grieche auf Deutsch, ob er diese im Grundsatz für zulässig halte, "denn wir können ja nicht für etwas Kriterien entwickeln, das prinzipiell unzulässig ist." Nach kurzem Zögern bejahte der Anwalt Deutschlands. Clemens Ladenburger wiederum, der Vertreter der EU-Kommission, stellte auf Nachfrage fest, dass nach Sichtweise der Brüsseler Behörde Artikel 123 auch ein "Umgehungsverbot" beinhaltet, eine Staatsfinanzierung also auch über Umwege vertragswidrig ist - ein weiterer Punkt für die Kläger.Kritische Frage


Der für die Zentralbank kritischste Moment war gekommen, als der deutsche EuGH-Richter Thomas von Danwitz danach fragte, wie die Bank denn bei unbegrenzten Staatsanleihekäufen die Übernahme des kompletten Insolvenzrisikos eines Euro-Landes verhindern könne. Am Ende trug Kamann etwas kryptisch vor, dass die "faktische Begrenzung" der im Prinzip unbegrenzten Aufkäufe darin liege, dass ein Länderprogramm nicht länger als drei Jahre laufen werde. Richtig zufrieden wirkte der Richter mit dieser Antwort nicht.
Der Generalanwalt des Gerichts will am 14. Januar seine Schlussanträge samt Beschlussempfehlung stellen. Das Urteil, das dann auch die Karlsruher Richter für ihre Entscheidung in Betracht ziehen werden, wird drei bis sechs Monate später erwartet.

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