Weiße Weste für die Polizei

SAARBRÜCKEN. Im Fall Pascal hat die Staatsanwaltschaft der Polizei eine weiße Weste bescheinigt: Es gebe keine Hinweise auf Polizeigewalt, auf Aussage-Erpressung, verbotene Vernehmungsmethoden oder auf Strafvereitelung im Amt, sagt die Behörde.

Der März war kein guter Monat für die Polizei an der Saar. Kaum hatte sie im Fall des seit 30. September 2001 vermissten Pascal aus Saarbrücken-Burbach ein Dutzend mutmaßlicher Verdächtigter des sexuellen Missbrauchs und Mordes an dem Fünfjährigen präsentiert, geriet sie selbst in die Negativschlagzeilen. Davon, dass eine frühere Verdächtige bei Vernehmungen unerlaubt unter Druck gesetzt und zudem einmal geschlagen worden sei, war die Rede. Und davon, dass eine aktuelle Hauptverdächtige und Wirtin zeitweise als angebliche Polizeiinformantin von Beamten geschützt worden sei, die belastende Informationen zurück gehalten hätten. Folge: Zwölf Verdächtige im Fall Pascal saßen und sitzen in Untersuchungshaft, während die Staatsanwaltschaft zwei Ermittlungsverfahren gegen Polizisten einleitete. Während es in dem vermeintlichen Kinderschänder-Skandal nichts Neues gibt, wurden die Ermittlungen gegen die Polizisten jetzt eingestellt. Begründung: Die in Medien erhobenen Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt. Auslöser für das erste der beiden Verfahren war ein Bericht im Magazin "Stern". Darin war es unter anderen um das Verhalten der Polizei gegenüber einer jungen Frau gegangen, die im Oktober 2001 zeitweise im Verdacht stand, den Fünfjährigen bei einem Streit erschlagen zu haben. Diese Frau, so die Vorwürfe, sei ohne Pause mehr als 30 Stunden lang verhört worden, wobei ihr Essen und Trinken verweigert worden seien. Zudem habe sie bei einem Ortstermin in Burbach einen Schlag ins Genick bekommen. Dazu der Sprecher der Anklagebehörde, Raimund Weyand: Nach Lage der Akten und Aussage der beteiligten Beamten habe die längste Vernehmung 14 Stunden gedauert. Die Behauptungen der Frau seien damit widerlegt, der Vorwurf der Aussageerpressung nicht haltbar. Der Oberstaatsanwalt weiter zu dem angeblichen Schlag: In den Akten gebe es darauf keinen Hinweis. Grundlage für das zweite Ermittlungsverfahren war ein Bericht des "Spiegel". Es drehte sich um den Vorwurf, dass Polizisten im Jahr 2001 belastende Informationen zurück gehalten hätten, um eine aktuelle Hauptverdächtige im Fall Pascal zu schützen - weil die langjährige Kneipenwirtin Informantin der Polizei gewesen sei. Dazu Oberstaatsanwalt Weyand: Hier sei wegen möglicher Strafvereitelung im Amt ermittelt worden. So seien beispielsweise zwei Männer vernommen worden, die sich in einer Fernsehsendung über die angeblichen Polizeikontakte der Wirtin geäußert hatten. Beide hätten jedoch keine konkreten Angaben machen können. Fazit: Es sei zwar davon auszugehen, dass die Polizei gelegentlich in den diversen Gaststätten der Frau aufgetaucht sei. Das gehöre zum Alltag der Ordnungshüter. Anhaltspunkte dafür, dass diese Kontakte über das übliche Maß hinausgingen, gebe es jedoch nicht.

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