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aus unserem Archiv vom 03. Januar 2013
Autor: Heribert Waschbüsch Kommentare: Kommentare zeigen Ort: Koblenz/Bitburg Drucken  E-Mail

Koblenzer Brauerei darf mit "Stubbi" werben

Die Koblenzer Brauerei darf auch weiter mit der Bezeichnung „Stubbi“ für ihre Getränke in der typischen bauchigen Flasche werben. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz am Donnerstag.

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Die Bitburger Brauereigruppe als Inhaberin der Marke „Stubbi“ hatte verlangt, die Werbung mit dem Slogan „Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ zu unterlassen. Sie zog nun aber den Kürzeren.

Die OLG-Richter betonten, dass der Begriff in der Werbung der Koblenzer Brauerei nur als „beschreibende Bezeichnung“ verwendet werde. Das Gericht urteilt, dass die Bezeichnung „Stubbi“ auf die charakteristische Flaschenform hinweise, nicht aber auf eine bestimmte Biersorte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz bestätigte in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen 6 W 615/12) die Entscheidung des Koblenzer Landgerichts.

 




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