Gesetz über Flohmärkte tritt in Kraft

Mainz · Das Gesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) ist am gestrigen Freitag, 18. April, in Kraft getreten. Spezialmärkte sowie Floh- und Trödelmärkte können seitdem an bis zu acht Marktsonntagen pro Gemeinde stattfinden.

Die Städte und Gemeinden legen diese Tage fest. Der Landtag hatte dem Gesetz vor wenigen Wochen zugestimmt. "Floh- und Trödelmärkte haben ein besonderes Flair und sind Teil unserer Freizeitgestaltung geworden. Dem trägt das neue Gesetz Rechnung, weil es eine behutsame Öffnung vornimmt. Gleichzeitig bleibt der Sonntag als Tag des Kirchgangs und der Besinnung erhalten. Es galt, einen guten Kompromiss zu finden - nach intensivem Austausch ist dies gelungen", freut sich Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne).
Die Neuregelung war notwendig geworden, nachdem zuletzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz die Durchführung von gewerblichen Märkten an Sonntagen nicht mit dem Vorgaben des Landesfeiertagsrechts in Einklang sah. red

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