28.000 Grenzgänger können aufatmen - Einigung zwischen Luxemburg und Deutschland

Trier/Luxemburg · Der luxemburgische Finanzminister Luc Frieden und sein deutscher Kollege Wolfgang Schäuble haben eine Verständigungsvereinbarung zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Für viele Pendler ein Grund zum Jubeln.

Bisher mussten Grenzgänger, die in Luxemburg arbeiteten und tagesweise in Deutschland ihrem Job nachgingen, für diese Zeiten auch Steuern in ihrem Wohnland Deutschland zahlen. Bei weniger als fünf Tagen aber setzte das Finanzamt Trier eine Bagatellgrenze an.

"In der Vereinbarung gilt nun eine deutlich längere Freigrenze", sagt der Trierer Bundestagsabgeordnete Bernhard Kaster (CDU), der maßgeblich an einer Lösung mitgearbeitet hat. Die Vereinbarung zwischen beiden Ländern enthält eine - nicht auf unproduktive Zeiten (Betriebsfeiern, Seminare etc.) beschränkte und als Freigrenze ausgestaltete allgemeine Bagatellregelung, die Pendlern die Ausübung einer Tätigkeit in Deutschland oder einem Drittstaat von weniger als 20 Arbeitstagen erlaubt, ohne das diese in Deutschland besteuert werden. Geht aber für einen Luxemburg-Pendler die Auslandstätigkeit über diesen Zeitrahmen hinaus, müssen weiterhin diese Tage in Deutschland versteuert werden.

"Luc Frieden und Wolfgang Schäuble haben hier eine politische Lösung gefunden, die der Wirklichkeit in Europa gerecht wird", freut sich Bernhard Kaster über die Vereinbarung. (hw)

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