Steuern statt Strafe: Ausweg Selbstanzeige

Mit dem Ankauf gestohlener Bankdaten rücken womöglich Tausende Deutsche ins Visier der Schwarzgeld-Fahnder. Für manchen Betroffenen könnte es sich lohnen, eine Selbstanzeige bei der Finanzverwaltung zu machen. Der TV sprach mit dem Finanzamt Trier über die Bedingungen, die dabei erfüllt werden müssen.

Trier. "Vor dem aktuellen Hintergrund der Diskussion um den Ankauf von Daten aus der Schweiz sollten sich Betroffene überlegen, ob nicht eine Selbstanzeige beim Finanzamt sinnvoll ist", sagt die Pressesprecherin des Finanzamtes Trier dem Volksfreund. Der Vorteil: Die Betroffenen werden nicht zusätzlich bestraft.

Wie funktioniert eine Selbstanzeige?

Wichtig ist, dass die Einnahmen vollständig erklärt werden. Dafür ist es aber nicht erforderlich, Vordrucke des Finanzamts zu verwenden. Es genügt ein einfacher Brief, der die folgenden Angaben enthalten muss: vollständiger Name desjenigen, der die Einnahmen hatte, die Art der Einnahmen - etwa "ausländische Kapitaleinkünfte" - und den Betrag. Außerdem muss sich aus der Selbstanzeige ergeben, in welchem Jahr jeweils welcher Betrag eingenommen wurde. Belege über die Einnahmen müssen erst einmal nicht vorgelegt werden.

Können Grenzgänger dies auch nutzen?

Eine Selbstanzeige ist nicht nur bei Kapitaleinkünften, sondern bei allen steuerpflichtigen Einnahmen möglich. Dazu gehören beispielsweise auch schwarz erhaltene Löhne oder Arbeitslohn, den ein Ehegatte in Luxemburg erhält, wenn der andere Ehegatte in Deutschland auf Lohnsteuerklasse 3 arbeitet. Kürzlich hat das Finanzamt Trier bereits darauf hingewiesen, dass Eheleute, bei denen bei einem Ehegatten die Lohnsteuerklasse 3 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist, dazu verpflichtet sind, eine Steuererklärung in Deutschland abzugeben.

Was muss ich bei einer Selbstanzeige beachten?

Selbstanzeigen sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen. Die beiden wichtigsten Gründe für einen Ausschluss sind erstens die Entdeckung der Tat und zweitens die Bekanntgabe eines Strafverfahrens. Selbst wenn die Daten von CDs ausgewertet werden, führt dies aber noch nicht zum Ausschluss der Selbstanzeige.

Die Tat ist dann zwar schon entdeckt, allerdings muss der Steuerpflichtige auch wissen, dass seine Tat entdeckt ist. Ein Steuerpflichtiger kann aber nicht wissen, ob seine Daten auf der CD sind oder nicht.

Und wenn ich von einem Strafverfahren gegen mich weiß?

"Sollten wir feststellen, dass ein Steuerbürger uns gegenüber Einnahmen verschwiegen hat, leiten wir sofort ein Strafverfahren ein und geben dieses bekannt. Danach ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich. Deshalb kann ich jedem nur empfehlen, sich schnell zu entscheiden", sagt der Vorsteher des Finanzamts Trier, Jürgen Kentenich.

Weitere Ausschlussgründe sind etwa der Beginn einer Betriebs- oder Steuerfahndungsprüfung. Dies ist bereits der Fall, wenn der Fahnder oder Betriebsprüfer an der Tür geklingelt hat.

Wie schnell muss ich dann meine Steuerschuld begleichen?

Damit die Selbstanzeige zur Straflosigkeit führt, muss die Steuer vollständig nachgezahlt werden. Deshalb ist es im Vorfeld der Selbstanzeige wichtig, zu klären, wie hoch die Steuer voraussichtlich sein wird und dass sie schnell bezahlt werden kann. Die Strafsachenstelle setzt den Steuerbürgern eine Frist, bis zu deren Ende sie die Steuer bezahlen müssen. In der Regel haben die Steuerbürger hierfür Zeit, bis der Steuerbescheid bei ihnen ist und die Steuerschuld fällig wird. Bei größeren Beträgen kann es aber vorkommen, dass die Strafsachenstelle schon vorher eine Frist setzt. Wichtig ist, dass Bürger diese Frist einhalten und zwar auch dann, wenn sie noch keinen Steuerbescheid erhalten haben. "Der Staat gewährt die Straffreiheit nur, wenn der entstandene Schaden schnell wieder gut gemacht wird. Deshalb ist es uns wichtig, dass hinterzogene Steuern früh gezahlt werden," erklärt Jürgen Kentenich. Extra 84 Selbstanzeigen wurden 2009 der Strafsachenstelle des Finanzamts Trier gemeldet. In 75 Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Lediglich in neun Fällen wurde die Steuer nicht fristgerecht bezahlt oder die Zahlungsfrist läuft noch. Selbstanzeigen können für jede Art von Einkünften gemacht werden. Von verschwiegenen Renteneinkünften und Mieteinnahmen über Schwarzeinnahmen im gewerblichen Bereich bis zu den Kapitaleinkünften aus dem Ausland kommen alle Bereiche des Erwerbslebens in Selbstanzeigen vor. Dementsprechend liegt auch die Bandbreite der dem Staat vorenthaltenen Steuern zwischen einigen 100 Euro und Millionenbeträgen. Besonders bemerkenswert war eine Selbstanzeige über hinterzogene Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt fast 750 000 Euro. Da das betroffene Unternehmen inzwischen in der Insolvenz ist und die Steuern nicht bezahlt wurden, läuft gegen den verantwortlichen Geschäftsführer ein Ermittlungsverfahren, das noch nicht abgeschlossen ist.

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