45-Jähriger gesteht zweifachen Missbrauch

Wegen sexuellen Missbrauchs zweier wehrloser Frauen ist ein 45-Jähriger aus dem Vulkaneifelkreis vor dem Wittlicher Amtsgericht zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wittlich. (eg) Sechs Verhandlungstage waren nötig, bis ein 45-Jähriger aus dem Landkreis Vulkaneifel ein Geständnis ablegte. In einem der beiden angeklagten Fälle hatte der Mann im Oktober 2006 ein 17-jähriges Mädchen, das in seinem Haus schlief, gegen ihren Willen im Intimbereich berührt. Die junge Frau hatte nach einer Party im Nachbarort am frühen Samstagmorgen bei dem Mann geklingelt, weil sie glaubte, dort ihre Schwester, die zum Tatzeitpunkt mit dem Sohn des Angeklagten zusammen war, anzutreffen. Statt der Schwester öffnete der Angeklagte die Tür und bat sie herein. Die beiden tranken zunächst gemeinsam Kaffee. Anschließend legte sich das Opfer in ein Bett im Haus und schlief ein.

Das Vertrauensverhältnis missbraucht



Der Mann, der an diesem Morgen zur Arbeit wollte, betrat noch einmal das Zimmer des Opfers. Dort habe die damals 17-Jährige in aufreizender Weise gelegen, ließ der Angeklagte verlesen. Er habe das Mädchen daraufhin im Intimbereich angefasst. Als sie davon erwachte, habe er sich sofort entfernt und sei zur Arbeit gefahren. Das Opfer war zunächst völlig verstört und habe sich erst einige Zeit später jemandem in der Nachbarschaft anvertraut und Anzeige erstattet.

"Das war nicht nur irgendein Übergriff, sondern einer, der die Frau tiefgehend verletzt hat und noch lange nachwirkt", betonte der vorsitzende Richter, Josef Thul, in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe das ihm entgegengebrachte Vertrauen der jungen Frau missbraucht.

Die zweite Tat hatte sich bereits ein Jahr zuvor ereignet: Auch hier berührte der Angeklagte eine schlafende Frau. Mit ihr hatte er jedoch schon im Vorfeld der Tat ein sexuelles Verhältnis. Die Übergriffe waren in diesem Fall weniger massiv.

Strafmildernd bewertete Thul das Geständnis des Angeklagten sowie die Tatsache, dass er noch nicht vorbestraft ist und eine günstige Sozialprognose hat. "Sie haben gerade noch einmal die Kurve gekratzt", kommentierte Staatsanwältin Daniela Schnur die späte Einlassung des Beklagten und gab ihm in ihrem Plädoyer eine eindringliche Warnung mit auf den Weg: "Wenn das nochmal passiert, wissen Sie, wie es weitergeht."

Als Gesamtstrafe für beide Taten verhängte das Schöffengericht ein Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten; die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Außerdem muss der Täter ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro an sein Opfer zahlen. Da alle Verfahrensbeteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.

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