Abgerechnet wird am Schluss

In sechs Kommunen im Landkreis Bernkastel-Wittlich gibt es derzeit Stadtsanierungsverfahren. Wann die teilweise seit 1971 laufenden Arbeiten zur Sanierung der Zentren abgeschlossen werden, kann die zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier nicht sagen.

 Städtebauliche Missstände werden im Kreis in sechs Kommunen beseitigt. Foto: TV-Foto/Petra Geisbüsch

Städtebauliche Missstände werden im Kreis in sechs Kommunen beseitigt. Foto: TV-Foto/Petra Geisbüsch

Wittlich/Bernkastel-Kues. Städtebauliche Missstände beseitigen. Das ist Ziel der Sanierungsprogramme im Rahmen der Städtebauförderung. In einigen Kommunen seit Anfang der 70er Jahre. Als eine der ersten Kommunen überhaupt machten sich die Wittlicher an die Aufgabe, ihren Stadtkern zu sanieren. Das 1971 begonnene Projekt ist bis heute noch nicht abgerechnet, obwohl seit 1996 keine Mittel mehr aus dem Fördertopf abgerufen werden. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen und abgerechnet sind andere Stadtsanierungsprojekte im Landkreis Bernkastel-Wittlich, die teilweise ebenfalls in den 70er Jahren begonnen wurden. Nach Auskunft der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier läuft seit 1972 das Projekt der Sanierung des Ortskerns von Morbach. Die bauliche Aufwertung des Neumagener Ortskerns begann im Jahr 1977. Seit 20 Jahren sind die Bernkasteler Altstadt und das Gebiet rund um den Kueser Bahnhof ebenso Sanierungsgebiete wie Traben und Trarbach. 1990 begannen die Manderscheider ihren Ortskern zu sanieren. "Wie lange die einzelnen Maßnahmen laufen, bestimmt erstrangig die Gemeinde", teilt die ADD mit. Dies gelte auch für die Frage, wann die Sanierungsziele erreicht sind und wann die jeweilige Gemeinde die Schlussabrechnung vornimmt. Erst nach dieser Abrechnung entscheidet das Land Rheinland-Pfalz über die Förderung der Stadtsanierung. Schließlich seien die Bundes- und Landesmittel für die Projekte innerhalb des Sanierungsprozesses nur als Vorauszahlung bewilligt, teilt die ADD mit. Und es müsse geprüft werden, inwieweit die Vorauszahlungen in Zuschüsse oder rückzuzahlende Darlehen umgewandelt werden. Bürger müssen unter Umständen zahlen

So wie beispielsweise in Wittlich werden auch in anderen Verfahren im Landkreis im Zuge der Abrechnung vermutlich Bürger zur Kasse gebeten werden. Nämlich dann, wenn sich Stadt oder Gemeinde für das sogenannte umfassende Verfahren entschieden hat und wenn Bürger Grundstücke innerhalb der Sanierungsgebiete besitzen. Für die durch die Sanierung entstandene Wertsteigerung des Grundstücks muss dann ein Ausgleichsbeitrag gezahlt werden. Nicht zahlen müssen laut ADD Grundstückseigentümer übrigens dann, wenn die Stadt oder Gemeinde auf Erhebung der Ausgleichsbeiträge verzichtet. In diesem Fall muss die Kommune diese Summe übernehmen. Meinung Das dicke Ende kommt noch In Morbach schlugen die Wellen im Jahr 2003 hoch, in Wittlich werden sie noch hoch schlagen. Nach dem Ende der Stadtsanierungen kommt die Schlussabrechnung und damit oft der Katzenjammer. Aufgrund der langen Dauer der Verfahren ist es nahezu unmöglich, den Bürgern zu vermitteln, dass sie für das vor 25 Jahren verlegte neue Pflaster oder das zehn Jahre alte Blumenbeet zahlen sollen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Stadtsanierungen nicht viele segensreiche Verbesserungen in den Gemeinden bewirken können. Es wäre jedoch sinnvoller, lieber mehrere kleine Sanierungsgebiete in überschaubarerer Zeit durchzuziehen. Diese Erkenntnis hilft in den laufenden Verfahren wenig weiter. Da hilft wohl nur, die Bürger über die Folgen des Verfahrens aufzuklären. Und es sollte einen Zeitplan geben, der den Zeitpunkt für das Ende der Sanierung vorsieht. Und der darf nicht am St. Nimmerleinstag sein. h.jansen@volksfreund.de

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