Abkommen in Sicht

WITTLICH. (mai) In wenigen Wochen soll das Hilfeleistungsabkommen zwischen Landkreis und Airbase Spangdahlem, das bei etwaigen Flugzeugabstürzen greifen würde, fertig sein. Dies sagte Landrätin Beate Läsch-Weber zu einer Anfrage der FWG in der Kreistagssitzung.

Wie sehen die Notfallpläne für die Airbase Spangdahlem und den Flughafen Hahn aus? So lautete eine Anfrage, die die FWG vor dem Hintergrund des F 16-Absturzes bei Oberkail an die Kreisverwaltung richtete. In der Kreistagssitzung antwortete Landrätin Beate Läsch-Weber: "Das Hilfeleistungsabkommen des Landkreises mit der Airbase ist in wenigen Wochen fertig." Schriftlich hatte die Verwaltung die Vorgeschichte erklärt. Demnach gibt es seit 1990 ein Hilfeleistungsabkommen der amerikanischen Streitkräfte mit der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm. Die Bezirksregierung Trier habe 1995 unter Hinweis auf eine enge Kommunikation zwischen den Landkreisen Bitburg-Prüm und Bernkastel-Wittlich 1995 festgestellt, dass sich ein gleich lautendes Abkommen für Bernkastel-Wittlich erübrige. Zudem besteht laut Kreisverwaltung ein Hilfeleistungsabkommen mit der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Weiter hieß es in der Antwort der Verwaltung, sie selbst sei wegen der Flugplatzerweiterung auf dem Gebiet des Landkreises Bernkastel-Wittlich bereits seit einiger Zeit mit den US-Streitkräften wegen des eigenen Hilfeleistungsabkommens, das nun bald fertig sein soll, in Gesprächen. Zudem besteht nach dem Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz ein Alarm und Einsatzplan "Gesundheit", der je nach Verletztenzahl unterschiedliche Alarmierungsstufen und zu alarmierende Hilfskräfte vorsieht. Laut dem Einsatzplan wird ein Unfall wie der Absturz in Oberkail, bei dem keine Menschen verletzt wurden, in Verantwortung der jeweiligen Verbandsgemeinde zusammen mit den Amerikanern betreut. Die Kreisverwaltung erbringe bei einem solchen Unfall auf Anforderung ebenfalls Unterstützungs- und Koordinierungsleistungen. Die Einsatzleitung übernehme sie ab einer einer Verletztenzahl von über 20 Personen. Der Alarm und Einsatzplan "Gesundheit" gilt laut Kreisverwaltung auch für den Hahn. Neben diesem Plan liege für den Hahn außerdem ein Alarmplan "Flugunfall" vor, der zur Hilfeleistung auch Einheiten aus dem hiesigen Landkreis vorsehe. Bei der Leitstelle Trier sei ein Alarmstichwort "Flugzeugabsturz/Vermisstes Flugzeug" hinterlegt. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Sanitätsdienstes würden entsprechend einer festgelegten Alarm- und Ausrückeordnung alarmiert.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort