Altes Haus auf dem Prüfstand

Neuer Zündstoff in der Schulstandort-Diskussion in Wittlich. Der Kreisausschuss will einen Gutachter beauftragen. Der soll prüfen, ob ein Schulgebäude als Schulgebäude genutzt werden darf.

 Das Nebengebäude der Schule soll überprüft werden. TV-Foto: Harald Jansen

Das Nebengebäude der Schule soll überprüft werden. TV-Foto: Harald Jansen

Wittlich. Einst katholisches Waisenhaus, zwischenzeitlich amerikanisches Lazarett, dann Internat und heute zeitweise Heimat von Schulklassen. Das Nebengebäude des Peter-Wust-Gymnasium Wittlich hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Ob die aktuelle Nutzung des Gebäudes an der Koblenzer Straße überhaupt erlaubt ist, wird ein Gutachter klären müssen. Über die Beauftragung eines solchen Fachmanns wird der Kreisausschuss in seiner heutigen Sitzung ab 13.30 Uhr entscheiden. Dies teilt auf Anfrage Kreis-Pressesprecher Manuel Follmann mit.

Grund für das neue Gutachten ist ein vorliegendes Gutachten von Dr. Margit Bastgen, im Hauptberuf Rechtsanwältin und gleichzeitig Kreistagsmitglied für die CDU. Sie beschäftigt sich seit Monaten mit der Situation der Schulen in Wittlich. Auf elf Seiten hat sie aus ihrer Sicht dargelegt, wie viel Platz für Schüler vorhanden sein muss und warum Schüler Entfaltungsmöglichkeiten brauchen.

Bastgen hat ausgerechnet, dass es am Peter-Wust-Gymnasien 24 bis 25 Klassen mit durchschnittlich 28 Schülern gibt. Hinzu kommen laut Gutachten 18 bis 19 Stamm- und Leistungskurse in der Oberstufe. In ihrem Gutachten errechnet die Rechtsanwältin nun, dass die laut Schulbaurichtlinie 1,8 bis zwei Quadratmeter Raum zur Verfügung stehen sollen. Bei durchschnittlich 28 Schülern ergibt das Klassenräume mit mindestens 50 Quadratmetern. Solch große Klassenräume gebe es laut Schulentwicklungsplan im PWG nur 15. Elf weitere Klassen sind kleiner, zwei sogar kleiner als 30 Quadratmeter. Das entspricht einer Größe von rund sieben Tischtennisplatten.

Bastgen stellt in ihrem Gutachten nicht nur die Frage, ob alle als Klassenräume genutzten Flächen überhaupt Schulräume sind. Sie kommt zum Schluss, dass aktuell zehn "Klassenräume fehlen, die den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift entsprechen." Dies gelte allerdings nur, wenn die Räume des ehemaligen Waisenhauses und Internats (Nebengebäude) mitberechnet würden. Das bezweifelt sie.

Damit nicht genug. Laut Gutachten fehlt es in den Internatsräumen bis heute an irgendeiner Form von Lärm- und Schallschutz, die Licht- und Belüftungssituation sei problematisch.

Ein abschließendes Gespräch zwischen Vertretern der beiden Gymnasien, des Landkreises sowie der Aufischts- und Dienstleistungsdirektion am Freitag hat derweil keine Änderung der bekannten Positionen gebracht. Sowohl Peter-Wust-Gymnasium als auch Cusanus-Gymnasium sind gegen die Einrichtung eines gemeinsamen Unterstufenzentrums in den Räumen der ehemaligen dualen Oberschule in Wengerohr.

Meinung

Entscheidet endlich!

Wenn es stimmt, dass in der einen Schule in zu kleinen und ungeeigneten Räumen unterrichtet wird, dann ist Handlungsbedarf angezeigt. Wenn es stimmt, dass in einer anderen Schule mehr oder minder offiziell aus Raumnot Unterricht auch weit nach der 17-Uhr-Grenze Uhr stattfindet, dann ist ebenfalls Handlungsbedarf angesagt. Deshalb muss der Kreistag entscheiden. Unverzüglich und konsequent. Und nicht nur der. Auch die Schulaufsicht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion muss ihre Hausaufgaben erledigen. Auch wenn das Ärger zur Folge hat. Im Falle der Raumnot gibt es offensichtlich keine Lösung des Problems, die alle Beteiligten gleichermaßen glücklich macht. h.jansen@volksfreund.de

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