Amtsgericht Wittlich verurteilt notorischen Täter zu Haftstrafe und Entziehungskur

Wittlich/Daun. · Ein 35-jähriger Mann aus der Vulkaneifel ist vom Schöffengericht Wittlich wegen zahlreicher Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er muss zudem in eine geschlossene Entziehungsklinik, um sein Alkoholproblem zu bewältigen.

In Daun ist der 35-jährige Mann, der sich nun vor dem Schöffengericht Wittlich verantworten musste als Störenfried stadtbekannt. Wegen einer Vielzahl von Trunkenheitsdelikten, Beleidigungen, auch gegen Polizeibeamte, wegen Sachbeschädigungen, Diebstahl und Nötigungen ist er am Donnerstag nach sechs Prozesstagen am Amtsgericht Wittlich zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hermann-Josef Weber ordnete zunächst die Unterbringungen in einer Entziehungsklinik an. All diese Taten seien nur die Spitze eines Eisberges.
?
?Der Fall: Immer wieder musste die Polizei in den vergangenen Jahren ausrücken und Anzeigen gegen den Mann aufnehmen, ihn beruhigen oder andere Menschen vor ihm schützen. Vor allem seine Ex-Frau - sie trat bei dem Verfahren als Nebenklägerin auf - war seit Ende 2014 Ziel seiner Ausfälle. "Ohne Alkohol bin ich ein anderer Mensch", versicherte der Angeklagte mehrfach vor Gericht. An viele Vorfälle wollte oder konnte er sich nicht mehr im Detail erinnern. Seine Ex-Frau hatte ihn bei einem Urlaub in der Türkei kennengelernt und 2007 geheiratet. Bereits in seiner Heimat war der suchtkranke Mann in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Das Paar zog in die Vulkaneifel. Ende 2011 kam dort der gemeinsame Sohn zur Welt. Der Vater verzichtete fortan auf harte Drogen, begann aber zu trinken. Seit 2012 wurde sein Verhalten immer wieder strafrechtlich relevant. Als die Frau Ende 2014 endgültig genug hatte und mit dem Sohn ihren Mann verließ, kam es zu den Straftaten, für der er nun verurteilt wurde. Wegen ähnlicher Delikte hatte 2015 bereits das Gericht in Daun Bewährungsstrafen gegen ihn verhängt.
?
?Die Taten: Das Gericht sieht es unter anderem als erwiesen an, dass der Mann seine damalige Frau und den Sohn mit dem Tod bedroht hat. Mit Messern drohte er ihr und den Umzugshelfern. Ein Polizist mit gezogener Waffe brachte ihn dazu, die Messer fallen zu lassen. Gegen seine Festnahme wehrte er sich, beleidigte Beamte bei mehreren Anlässen und bespuckte mindestens einen Polizisten. Zudem suchte er seine Ex-Frau zweimal entgegen einer gerichtlichen Schutzanordnung in ihrer Arbeitsstelle auf. In Daun wurde er mit mehreren Jacken gestellt, die er gestohlen hatte.
??Der Sachverständige: Als Gutachter bescheinigte Psychiater Wilhelm Classen dem Angeklagten eine veränderte Persönlichkeitsstruktur nach Alkoholkonsum - Ausfälle und Wutausbrüche. "Er führt ein Leben wie viele Abhängige, deren Leben durch Lügen geprägt ist." Das Gericht folgte seiner Einschätzung, dass der Angeklagte zu den Tatzeiten nur eingeschränkt steuerungsfähig war. Wegen geringer Krankheitseinsicht sei die Zwangsunterbringung für den Alkoholentzug anzuraten.
?
?Die Plädoyers: "Er war nie so betrunken, dass er nicht wusste, was er tat." Mit diesen Worten forderte Staatsanwalt Wolfgang Spies ein Jahr und sechs Monate Haft für die 2015 vor dem Gericht Daun verhandelten Taten sowie ein Jahr und drei Monate für die in Wittlich neu angeklagten Vorkommnisse. Dem schloss sich Hans-Josef Ewertz als Vertreter der Nebenklage an. Pflichtverteidiger Peter Kubitza bat um eine moderate Strafe und die Einweisung seines Mandanten in eine Erziehungsanstalt, "um ihm eine Chance zu ermöglichen"

Das Urteil: Das Schöffengericht folgte mit seinem Urteil Staatsanwaltschaft und Verteidigung. "Nutzen Sie die Chance", appellierte Vorsitzender Richter Weber an den Angeklagten. "Sonst kann es passieren, dass Sie zwei Jahre und neun Monate eingesperrt bleiben." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort