Angestellter zockt Lieferanten ab und muss zahlen

Wittlich/Bitburg · Eine Firma hat Waren bei einem Lieferanten bestellt und diese nicht bezahlt. Wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Betrugs mussten sich die Firmenchefin und ein Angestellter vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten. Das Verfahren gegen die Chefin wird eingestellt, der Angestellte muss Schadensersatz leisten.

Wittlich/Bitburg. Die Angeklagte S. sitzt aufrecht auf ihrem Platz im Wittlicher Amtsgericht. Auf Fragen des Richters Hermann-Josef Weber begegnet sie immer wieder mit einem Lachen. Etwa so, als reagiere sie auf Komplimente eines Bekannten. Richter Weber ist irritiert und fragt, ob die Angeklagte seine Fragen verstanden habe - sie nickt, lächelt weiter, antwortet dann aber.
Zusammen mit dem Angeklagten T. soll sie Waren im Wert von mehr als 5000 Euro bestellt und nicht bezahlt haben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: gemeinschaftlich begangener Betrug in sechs Fällen. Dafür mussten sich die beiden Angeklagten aus der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues nun vor dem Wittlicher Amtsgericht verantworten. Der Fall ist kompliziert - so kompliziert, dass selbst Richter Weber mehrfach nachfragen muss. Fakt ist: Die Angeklagte S. ist Inhaberin einer Firma in Bitburg mit mehreren Zweigstellen in der Eifel und an der Mosel. Der Angeklagte T. arbeitete in einer dieser Zweigstellen. Diese wiederum befand sich innerhalb der Räume einer weiteren Firma, deren Inhaber der Geschädigte M. ist.
M. belieferte die Firma von S. mit Materialien, die für die Produktion notwendig sind. Zusätzlich zur geschäftlichen Verknüpfung sei der Angeklagte T. ein Freund von M. gewesen, erklärt die Angeklagte S. "Die beiden haben das immer unter sich ausgemacht, und das lief einwandfrei", erklärt die Firmeninhaberin. Sie selbst habe lediglich eine Bestellung über zehn Euro in Auftrag gegeben - und diese auch bezahlt. Überblick über die Einzelheiten habe sie nicht gehabt. Richter Hermann-Josef Weber und Staatsanwalt Thomas Grawemeyer glauben ihr, worauf Richter Weber das Verfahren gegen die Angeklagte S. wegen geringer Schuld einstellt - sie lächelt.
Opfer unzufrieden mit Urteil


Strittig ist die exakte Rechnungshöhe. Bei vielen einzelnen Positionen auf den Rechnungen erklären die Angeklagten, dass diese so nicht stimmen. Häufig seien Waren fehlerhaft oder verspätet geliefert worden. Bei anderen Waren sei Firma A lediglich als Vermittler aufgetreten. "Herauszufinden, welche Forderungen rechtmäßig sind, ist nicht Aufgabe des Strafgerichts", erklärt Richter Weber. Das müsse der Geschädigte M. vor einem Zivilgericht klären. Bewerten könne er nur die Fälle, die der Angeklagte T. einräume: Es bleiben 780 Euro übrig. Diese muss der Angeklagte T. nun als Schadensersatz an den Geschädigten M. überweisen. Tut er dies bis Ende September, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Versäumt er die Zahlung, wird der Fall noch einmal aufgerollt. Der Geschädigte M. ist unzufrieden mit der Entscheidung des Gerichts und erwägt, den Rest der mehr als 5000 Euro vor dem Zivilgericht einzuklagen. Staatsanwalt Grawemeyer rät dem Geschädigten M., sich mit einem Anwalt zu beraten: "Das können Sie alleine nicht packen." Das glaubt auch Richter Weber: "Stellen Sie sich auf einen langen Prozess ein." Frank Schulze, Anwalt der Angeklagten, schickte im Falle einer Zivilklage bereits vorab eine Kampfansage an den Geschädigten M.: "Das soll er versuchen - der Forderung treten wir entgegen."

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