Angriff vor einer Diskothek in Binsfeld: Landgericht Trier verurteilt 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten

Binsfeld/Trier · Im Dezember 2014 schlug er eine junge Frau in der Nähe der Binsfelder Diskothek Kajüte (Kreis Bernkastel-Wittlich) mehrfach mit der Faust ins Gesicht und zerrte sie in sein Auto. Der 18-Jährigen gelang die Flucht. Das Landgericht Trier hat den Täter am Dienstag wegen versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Landgericht Trier

Er hat ihr mitten in der Nacht auf einem Parkplatz aufgelauert, sie von hinten niedergestoßen und mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Dann zerrte er die 18-Jährige auf den Rücksitz seines Opels, verschloss die Türen, prügelte weiter auf sie ein und beschimpfte sie als "Schlampe". Doch was hatte der 35-jährige US-Militärangehörige in der Nacht auf den 21. Dezember 2014 auf einem Parkplatz nahe der Binsfelder Diskothek Kajüte weiter mit der 18-Jährigen Eifelerin vor? Wollte er sie auf dem Rücksitz seines Autos vergewaltigen? "Er hatte jedenfalls sexuelle Absichten. Davon sind wir überzeugt", sagte Armin Hardt, Vorsitzender Richter der dritten großen Strafkammer am Landgericht Trier.

Nach vier Prozesstagen, an denen 18 Zeugen vernommen wurden, folgte die Kammer am Dienstag mit ihrem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwältin Anne Wildfang: Das Gericht verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung sowie des unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. "Er hat das Tatgeschehen nicht freiwillig aufgegeben, sondern weil Hilfe nahte", sagte Richter Hardt. Denn sechs Freundinnen der 18-Jährigen, welche die Diskothek wenige Minuten nach ihr verlassen hatten, näherten sich dem Fahrzeug. "Alleine hätte sie das nie geschafft", sagte Hardt. Als er die Stimmen der Passanten hörte, ließ der Täter von seinem Opfer ab.

15 Minuten war die 18-Jährige dem Mann auf dem Parkplatz ausgeliefert. Das hat Spuren an Leib und Seele der jungen Frau hinterlassen: Stark geschwollene, dunkelblaue Augen, eine Verletzung am Augapfel, Hämatome im Gesicht sowie Würgemale am Hals. Bis heute, so sagte es die Geschädigte, wage sie sich im Dunkeln nicht mehr alleine vor die Tür. Doch trotz der Gewalt, die der Täter ausübte, traute sich die 18-Jährige als Nebenklägerin im Gerichtssaal gegenüber ihrem Peiniger Platz zu nehmen, ihm in die Augen zu sehen. Doch der 35-Jährige wich ihrem durchbohrenden Blick aus, seine Augen fixierten den Verhandlungstag über meist den Fußboden des Sitzungssaals.

Seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Olga Sommer, konnte das Gericht nicht zu dem von ihr geforderten milden Urteil bewegen. Sie hatte für ihren Mandanten eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert, da sie den Tatbestand der sexuellen Nötigung nicht als erwiesen ansah. "Er hat sie nach den Schlägen auf dem Parkplatz bloß ins Auto gezerrt, um sie zu beruhigen, damit sie aufhört zu schreien", erklärte Sommer. Die dritte große Strafkammer kam zu einer anderen Feststellung. "Wir sind davon überzeugt, dass er sexuelle Absichten hatte", so Hardt. Aber eine versuchte Vergewaltigung sei das - rein rechtlich gesehen - dennoch nicht. Dafür hätte der Täter noch weiter gehen müssen, erklärte Hardt.

2,5 Promille Alkohol, die der Mann laut der forensisch-psychiatrischen Gutachterin Dr. Sylvia Leupold zum Tatzeitpunkt bestenfalls im Blut hatte, veranlasste das Gericht nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. So hatte es die Staatsanwaltschaft auch gefordert: "Er hat logisch und zielführend gehandelt und ist nach seiner Tat noch mit dem Auto bis nach Trier gefahren", sagte Wildfang. "Da kann man nicht von einer stark verminderten Steuerungsfähigkeit sprechen."

Zudem, so Hardt, könne der Täter deshalb nicht mit Milde rechnen, da er mit erheblicher Brutalität vorgegangen sei. Über die Freiheitsstrafe hinaus droht dem Mann noch die unehrenhafte Entlassung aus der US-Armee. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. "Wir werden in Ruhe überlegen", sagte Verteidigerin Sommer, "ob wir Revision einlegen."

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