Anlieger wollen mit Stadt verhandeln

Nachbarn der geplanten Großsport- und Mehrzweckhalle wollen zunächst nicht weiter juristisch gegen den Bau vorgehen. Sie erwarten einen Vertrag mit der Stadt, der ihre Rechte dauerhaft absichert. Im Gegenzug kündigen sie an, ihren Widerspruch ruhen zu lassen.

 Ob Jan Wohlleben einmal in einer neuen Halle Sport treiben kann? Am Cusanus-Gymnasium soll eine Halle für Schul-, Vereinssport plus Großveranstaltungen gebaut werden. TV-Foto: Klaus Kimmling

Ob Jan Wohlleben einmal in einer neuen Halle Sport treiben kann? Am Cusanus-Gymnasium soll eine Halle für Schul-, Vereinssport plus Großveranstaltungen gebaut werden. TV-Foto: Klaus Kimmling

Wittlich. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat Ende November den Hallenneubau zwischen Cusanus-Gymnasium und Kreisverwaltung in Wittlich für zulässig erklärt. Demnach könnte theoretisch mit dem Bau des Kooperationsprojektes von Stadt und Landkreis begonnen werden. Allerdings bleibt aus Sicht der Stadt Wittlich ein Restrisiko. Deshalb wollte man nicht sofort mit der Bauvorbereitung loslegen. Man wolle den Ausgang eines möglichen Hauptverfahrens erst abschätzen.

Womöglich kommt es nicht zu einer weiteren Auseinandersetzung vor Gericht. Die Anwohner wollen jetzt vertragliche Regelungen mit der Stadt Wittlich suchen, die die Rechte der Anlieger nachhaltig und dauerhaft absichern. Damit wollen sie einer Empfehlung des Gerichts folgen. "Aus diesem Grund werden wir jetzt vorschlagen, den Widerspruch so lange ruhen zu lassen und den direkten Kontakt mit der Stadt Wittlich suchen", teilt der Ehemann einer Anliegerin, die anonym bleiben will, mit und: "Dies kann auch ohne Verfahren geregelt werden."

Er verweist grundsätzlich darauf, dass die Lärmschutzauflagen an die Stadt vom Gutachter kommen und nicht von den Anwohnern.

Dabei geht es beispielsweise um das Parken. Ausschließlich auf den Parkplätzen am Viehmarkt zwischen Stadthaus und Zentralem Omnibusparkplatz sollen künftige Besucher von Großveranstaltungen parken dürfen, um Lärm für die Nachbarschaft zu vermeiden. Das heißt im Klartext: Die unmittelbar am geplanten Projekt liegenden Stellplätze am Cusanus-Gymnasium und sämtliche Plätze an der Kreisverwaltung sind tabu. Neben baulichen Bestimmungen zum Schallschutz sollen auch besondere Betriebsvorschriften eingehalten werden. So soll der künftige Haupteingang, der in Richtung Kreisverwaltung liegt, nach 22 Uhr automatisch geschlossen werden. Besucher von Abendveranstaltungen dürften dann nach 22 Uhr nur noch über den Innenhof (Richtung Gymnasium) nach Hause gehen. Auch was an Großveranstaltungen überhaupt noch jährlich möglich sein wird, ist eingeschränkt. Im Gerichtsbeschluss sind aufgeführt: fünf Großveranstaltungen mit rund 1000 Besuchern, davon drei Musikveranstaltungen. Genannt werden als Beispiele Musicalshow, Eifel-Kulturtage, Konzerte der Wittlicher Musikvereine. Verboten sein sollen Disco und Rocknächte.

Zu den sonstigen Veranstaltungen werden Betriebsversammlungen von Firmen, Parteiveranstaltungen oder Messen genannt. Als "sportliche Großveranstaltungen" listet das Gericht Handball- und Fußballturniere sowie Meisterschaftsspiele im Hand- und Basketball. Weitere Veranstaltungen mit rund 500 Besuchern dürften demnach 15 Mal im Jahr stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht hatte ausgeführt, dass die Empfehlungen des Sachverständigen "zum Teil nur als Vorschläge formuliert" seien. Für die Richter hätten sie allerdings verbindlichen Charakter. Den wollen die Anlieger nun per Vertrag bestätigt haben.

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