Bürger wehren sich gegen Kostenbeteiligung

Thema in der Ortsgemeinderatssitzung in Dreis werden die Vorausleistungen für den kürzlich beendeten und insgesamt 2,2 Millionen Euro teuren Straßenausbau sein. Das Problem: Die Straßenführung der L 43 wurde im Zuge der Bauarbeiten geändert. Nun muss die Verbandsgemeinde nach verlorener Klage einigen Bürgern teilweise schon eingezogene Leistungen zurückerstatten.

Dreis. Der Straßenausbau in Dreis ist eine Gemeinschaftsarbeit von Land und Gemeinde. Außerdem sitzen die Verbandsgemeindewerke mit im Boot. Insgesamt 2,2 Millionen Euro wurden für das Bauprojekt veranschlagt. Während die Fahrbahnen der L 43 und L 50 vom Land finanziert werden, zahlt die Gemeinde die bunt gepflasterten Bürgersteige und die moderne Straßenbeleuchtung. Von insgesamt sechs sanierten Straßen übernimmt das Land deshalb die Freie Reichsstraße, die Mühlenstraße und die Talstraße. Auf der Baul im Neubaugebiet und die Bergstraße werden von der Gemeinde getragen. Rund 850 000 Euro der Gesamtkosten trägt die Gemeinde insgesamt.

Nach dem Kostenverteilungsprinzip werden alle anliegenden Grundstücke an den Kosten für den Straßenausbau beteiligt und zahlen die sogenannten Vorausleistungen. Diese Leistungen wurden bereits von den Bürgern gezahlt. Das Problem: Als Berechnungseinheit der L 43 wurden die Freie Reichsstraße und die Brückenstraße als durchgehende Vorfahrtsstraße veranschlagt. Im Zuge des Ausbaus wurde jedoch die Verkehrsführung geändert. Vorfahrtsstraßen sind nun die Freie Reichsstraße und die Mühlenstraße. Sie stellen somit die tatsächliche Berechnungsgrundlage für die Vorausleistung dar.

"Wir haben das Gerichtsverfahren, das einige Bürger angestrengt haben, verloren", sagt Leo Merges, Leiter der Finanzabteilung bei der Verbandsgemeinde. "Rund 70 000 Euro werden - allerdings nur an die Kläger - zurückerstattet. Dann muss ein neuer Bescheid zur L 43 an die Bürger gehen."

Ein weiterer Diskussionspunkt ist das nicht erneuerte Teilstück der Freien Reichsstraße. Kurz hinter der Kreuzung Freie Reichsstraße/Talstraße/Bergstraße wurde der Ausbau beendet. Die Bewohner des nicht erneuerten Bereichs wollen die Vorausleistung für die Straße nicht mittragen, weil sie damals für ihren Teil der Straße allein zahlen mussten. Merges: "Früher wurden Vorausleistungen für Teilstücke von Straßen veranschlagt. Das gibt es heute nach der neuen Rechtssprechung nicht mehr." Der 16-köpfige Ortsgemeinderat muss nun entscheiden. Allerdings dürfen sich viele Mitglieder wegen Sonderinteresses nicht beteiligen. Als Sonderinteresse gilt beispielsweise, wenn das Ratsmitglied selbst oder Verwandte in den Straßen wohnen, über die abgestimmt werden muss. Beschlussfähig seien sie aber noch, sagt Ortsbürgermeister Markus Hansen.

Wie viel die Anlieger letztendlich zahlen müssen, weiß Merges noch nicht. "Die Beiträge stehen erst Ende des Jahres fest." Weil sich die Dreiser gegen wiederkehrende Beiträge und für einmalige Leistungen entschieden haben, müssen sie mit mehreren tausend Euro pro Grundstück rechnen, fasst Merges zusammen.

Wie sich die Dreiser entscheiden, wird sich am heutigen Donnerstag in der Ortsgemeinderatssitzung ergeben. Diese beginnt um 18 Uhr im Mehrzweckbereich der Dreyshalle.

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