Besser lernen hinter Gittern

Bei ihrem Besuch in der Jugendstrafanstalt Wittlich stellte Justizstaatssekretärin Beate Reich ein neues Gesetz vor, das die berufliche Qualifizierung während der Haftzeit verbessern will.

Wittlich. (chk) Einen ganz besonderen Blumenstrauß bekam Beate Reich, Staatssekretärin im rheinland-pfälzischen Justizministerium, vom Leiter der Wittlicher Jugendstrafanstalt (JSA) Otto Schmid überreicht. Sie freute sich sichtlich über die langstieligen bunt bemalten Holzblumen, die Insassen der JSA geschreinert hatten. Beate Reich war am Mittwoch nach Wittlich gekommen, um sich vor Ort einen Eindruck von den schulischen und beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten für jugendliche Gefangene zu verschaffen. Darüber hinaus informierte sie über die im rheinland-pfälzischen Jugendstrafvollzugsgesetz enthaltenen Neuerungen für Qualifizierung und Ausbildung hinter Gittern. Das Gesetz, das demnächst vom Landtag verabschiedet werden soll, räumt der Schul- und Berufsausbildung Vorrang vor bloßen Arbeitsmaßnahmen während der Haftverbüßung ein. "Erst durch eine entsprechende Qualifizierung haben die Gefangenen nach ihrer Entlassung überhaupt Chancen auf dem Arbeitsmarkt", sagt Beate Reich. In Wittlich haben die jungen Gefangenen bisher die Möglichkeit, ihren Förder- oder Hauptschulabschluss nachzumachen und können eine Ausbildung im Schreiner-, Schlosser- oder Malerhandwerk erhalten. Das Gesetz soll insbesondere einem Problem entgegenwirken, mit dem sich auch Anstaltsleiter Schmid auseinandersetzen muss. "Weil die durchschnittliche Haftzeit bei zwölf bis vierzehn Monaten liegt, können die Gefangenen hier keine komplette Ausbildung durchlaufen." Um die Zeit hinter Gittern dennoch sinnvoll nutzen zu können, sollen laut Gesetz kleinere Ausbildungseinheiten für die einzelnen Berufe angeboten werden, die während der Haftverbüßung durchlaufen werden können. Nach den Vorstellungen der Staatssekretärin sollen diese Module auf eine Ausbildung in Freiheit angerechnet werden können. Das Gesetz macht die Teilnahme an den angebotenen Ausbildungsgängen für die Inhaftierten verbindlich. Schmid lobt, dass "das Gesetz den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts besonders betont." Dieses Vollzugskonzept soll die Gefangenen während ihrer Haftzeit vor allem dazu befähigen, nach ihrer Entlassung ein straffreies Leben führen zu können.

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