Binsfelder Disko-Prozess: Täter scheitert in Revision

Binsfeld/Trier. · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines US-Militärangehörigen als unbegründet verworfen. Das Landgericht Trier hatte den 35-Jährigen 2015 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er hatte eine 18-Jährige auf einem Parkplatz nahe der Binsfelder Diskothek Kajüte in einer Dezembernacht 2014 auf den Rücksitz seines Opels gezerrt und auf die Frau eingeprügelt (der TV berichtete).

Sie konnte nach 15 grauenvollen Minuten entkommen, da sich Passanten näherten. Das Landgericht verurteilte den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung. "Wir sind davon überzeugt, dass er sexuelle Absichten hatte", sagte Richter Armin Hardt 2015 in seiner Urteilsbegründung. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, erklärt der BGH. cmo

Lesen Sie hier die TV-Gerichtsberichterstattung vom 28. Juni 2015.

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