Das Problem mit der Sucht

WITTLICH. Viele Hartz-IV-Empfänger haben Suchtprobleme. Deshalb hat der Kreisausschuss sich für eine Vereinbarung mit der Caritas ausgesprochen, nach der eine zusätzliche Fachkraft zur Betreuung dieser Menschen eingesetzt wird.

 Der Griff zum Alkohol: Da viele Hartz-IV-Empfänger unter einer Suchtgefährdung oder auch einer Suchterkrankung leiden, will der Kreisausschuss eine zusätzliche Fachkraft zur Betreuung dieser Menschen einsetzen. Foto: dpa

Der Griff zum Alkohol: Da viele Hartz-IV-Empfänger unter einer Suchtgefährdung oder auch einer Suchterkrankung leiden, will der Kreisausschuss eine zusätzliche Fachkraft zur Betreuung dieser Menschen einsetzen. Foto: dpa

Die Vorlage der Kreisverwaltung zu Punkt 6 - Suchberatung und -behandlung von Hartz-IV-Empfängern - warf bei den Kreisausschussmitgliedern Fragen auf. In der Vorlage heißt es sinngemäß: Generell leiden viele erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger unter einer Suchtgefährdung oder auch einer Suchterkrankung, ohne deren Behebung eine (Wieder-)Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung unmöglich ist. Bei Hilfsbedürftigen unter 25 Jahren, deren Vermittlung eine Schwerpunktaufgabe der Arge (Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit und dem Landkreis) ist, findet sich häufig eine Suchterkrankung in Form der Drogenabhängigkeit. Nach übereinstimmenden Angaben von Arge und Caritas, so heißt es in der Vorlage weiter, hätten 2006 rund 180 Hartz-IV-Empfänger bei der Suchtberatungsstelle der Caritas in Wittlich vorgesprochen. 50 davon seien nachdrücklich von der Arge dazu angehalten worden. Die Kreisausschussmitglieder hakten nach: "Wie hoch ist die Anzahl der Suchtgefährdeten?", "Wie hoch die der Suchtkranken?", "Wie teilen sich die Zahlen auf zwischen Alkohol und anderen Drogen?", "Wie sieht die Situation im Vergleich zu anderen Kreisen aus?" Laut Pressesprecher Alfons Kuhnen kam man in der Sitzung überein, all diese Fragen in einer gemeinsamen Sitzung von Sozial- und Kreisausschuss zu erörtern und zwar zusammen mit dem Leiter der Caritas, einem Vertreter der Polizei sowie einem Schulsozialarbeiter. Eine TV-Anfrage bei der Arge ergab, dass die Probleme der Hartz-IV-Empfänger vornehmlich bei Alkohol liegen (zu 60 Prozent). Bei den übrigen 40 Prozent seien alle möglichen Drogen vertreten von Opiaten über Amphetamine bis Cannabis.Zusatzkraft: Zahlung mit Sparkassenmitteln

Einig waren sich die Kreisausschussmitglieder nicht nur in ihrem Informationsbedarf. Einstimmig beschlossen sie eine Leistungsvereinbarung mit der Caritas, in der der Einsatz einer zusätzlichen Fachkraft zur Betreuung der suchtgefährdeten und suchtkranken Hartz-IV-Empfänger geregelt wird. Den Kreis kostet diese Kraft 60 000 Euro pro Jahr. Hinzu kommt ein Sachkostenanteil von 15 Prozent. Der Landkreis wird die Kosten aus Mitteln decken, die ihm die Sparkasse 2007 zur Verfügung stellt. Beim Land wurde zudem ein Zuschuss-Antrag gestellt. Hintergrund für die Entscheidung: Die Kommunen tragen laut Gesetz nicht nur die Kosten für die Unterkunft der Hartz-IV-Empfänger, sondern auch die Kosten für Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben, für die psychosoziale Betreuung und die Suchtberatung. Und zur Erbringung dieser Leistungen sollen die Kommunen nicht neue Dienste schaffen, sondern mit den vorhandenen Einrichtungen Leistungsvereinbarungen schließen.

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