"Das hat gepasst wie die Faust aufs Auge"

Trier/Wittlich/Hillesheim · Er hatte unter anderem seine ehemalige Nachbarin um gut 55 000 Euro ihrer Ersparnisse gebracht. Dafür wurde ein 72-Jähriger jüngst vom Amtsgericht Wittlich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Doch diese Taten sind möglicherweise nur die Spitze des Eisbergs. Nach der TV-Prozessberichterstattung hat sich der Neffe eines weiteren mutmaßlichen Opfers gemeldet.

Trier/Wittlich/Hillesheim. Wenn Zeitungen über Strafprozesse berichten, bleiben die Angeklagten in der Regel anonym. Der Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte sowie die ihrer Angehörigen erfordert eine große Zurückhaltung bezüglich der Namensnennung bei der Berichterstattung. Und so war im TV-Artikel über die Verurteilung eines 72-Jährigen wegen Betrugs durch das Wittlicher Amtsgericht in der vergangenen Woche der Name des Angeklagten nicht zu lesen. Dennoch wusste Jörg Holstein aus Trier schon nach dem Lesen weniger Zeilen genau, um wen es in dem Bericht ging: "Ich wusste das sofort. Das, was in dem Artikel stand, hat gepasst wie die Faust aufs Auge."

30 000 Euro erschlichen?


Als "vertrauenswürdig" und "seriös", so war in dem Artikel zu lesen, hatten Zeugen den Angeklagten beschrieben: Der 72-jährige ehemalige Versicherungsvertreter hatte seiner Mieterin zunächst viel Aufmerksamkeit geschenkt und die heute 79-jährigen Frau letztlich um einen mittleren fünfstelligen Betrag betrogen (siehe Extra). Zurückbekommen wird sie das Geld wohl nie: Der Mann musste Privatinsolvenz anmelden, seine beiden Häuser in der VG Hillesheim wurden zwangsversteigert.
"Das kommt mir alles sehr bekannt vor", sagt Jörg Holstein, der sich nach dem Lesen des Artikels an den TV gewandt hat. Er ist davon überzeugt, dass der Angeklagte auch seine Tante um insgesamt 30 000 Euro brachte. "Er hat sich eingeschlichen mit genau dergleichen Masche", berichtet Holstein.
In den Sommermonaten im Jahr 2011 soll das gewesen sein. Der 72-Jährige soll plötzlich wieder in das Leben von Holsteins heute 89-jähriger Tante getreten sein. Man kannte sich flüchtig - der Versicherungsvertreter hatte vor mehr als 30 Jahren als Außendienstmitarbeiter bei ihrem verstorbenen Mann gearbeitet.
"Das war damals eine rein geschäftliche Beziehung", berichtet Jörg Holstein, "man hat sich jahrzehntelang nicht gesehen, und dann ist er aus heiteren Himmel bei meiner Tante aufgetaucht." Die weit über 80-Jährige freute sich.
"Sie hat sich hofiert gefühlt, da hat ihr jemand Blumen gebracht, sie zum Friedhof gefahren", schildert ihr Neffe.
Denn der Versicherungsvertreter soll sich im Sommer 2011 bei der alleinstehenden Dame insgesamt vier Mal Geld geliehen haben: zweimal 10 000, zweimal 5000 Euro - ohne dass sie ihr Geld wiedergesehen habe. Im Herbst 2011 erfuhr ihre Familie von dem Vorfall.
Anwalt ist eingeschaltet


"Wir haben dann auch einen Anwalt eingeschaltet", berichtet Jörg Holstein. Dass das Geld geflossen ist, kann er nach eigener Auskunft problemlos nachweisen: Denn der 72-Jährige hatte einige Wochen später, Ende des Jahres 2011, in einem Entschuldigungsbrief an die Tante zugegeben, dass er die 30 000 Euro erst einmal nicht zurückzahlen könne.
Kurze Zeit darauf erfuhr die Familie dann, dass der Mann Privatinsolvenz angemeldet hatte. "Die ganze Sache ist danach im Sande verlaufen, wir wussten ja, dass bei ihm nichts zu holen ist", berichtet Holstein. Dennoch will er nun, nachdem er von der Verurteilung des 72-Jährigen in Wittlich gelesen hat, doch noch Anzeige erstatten. "Wer weiß, welche Frauen der Mann noch betrogen hat", sagt Holstein, der inzwischen gesetzlicher Betreuer seiner Tante ist. Die 89-Jährige lebt mittlerweile in einem Heim, für dessen Kosten auch ihre Familie aufzukommen hat. neb
Extra

Das Wittlicher Amtsgericht hat an Weiberdonnerstag den 72-jährigen Angeklagten wegen mehrfachen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte sich von seiner ehemaligen Mieterin mehr als 55 000 Euro geliehen, obwohl er wusste, dass er das Geld nicht zurückzahlen konnte. Einen weiteren Bekannten prellte er um knapp 10 000 Euro. Die 30 000 Euro, die der Mann möglicherweise unrechtmäßig von der heute 89-jährigen Dame aus Trier bekommen hat, waren nicht Gegenstand der Anklage. Dieser Vorfall wäre aber auch noch nicht verjährt. Und so könnte nach Auskunft von Peter Fritzen, leitender Trierer Oberstaatsanwalt, ein neues Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. "Im Falle einer Verurteilung in dem neuen Verfahren würde mit der Strafe aus dem Ursprungsverfahren eine Gesamtstrafe gebildet werden", teilt Fritzen auf TV-Anfrage mit. neb

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