Defekter Automat macht Bahnfahrt teuer

40 Euro Strafe, statt 6,90 Euro für das normale Ticket, soll ein Berufsschüler aus Bernkastel-Kues bezahlen, weil ein Fahrkarten-Automat am Wittlicher Bahnhof keine 20-Euro-Scheine annahm. Die Bahn hält das für richtig. Nun soll ein Anwalt die Angelegenheit klären.

 20-Euro-Scheine schluckt der Automat bei einem Ticketpreis von 6,90 Euro nicht. Weil Kevin Justen ohne Fahrschein in den Zug stieg, soll er jetzt 40 Euro Strafe zahlen. TV-Foto: Mandy Radics

20-Euro-Scheine schluckt der Automat bei einem Ticketpreis von 6,90 Euro nicht. Weil Kevin Justen ohne Fahrschein in den Zug stieg, soll er jetzt 40 Euro Strafe zahlen. TV-Foto: Mandy Radics

Wittlich/Bernkastel-Kues. (MRA) Es ist ein ganz normaler Tag für den 18-jährigen Kevin Justen aus Bernkastel-Kues. Wie jeden Donnerstag fährt er um sieben Uhr zum Berufsschulunterricht nach Trier, denn er macht gerade die Ausbildung zum Fahrzeuglackierer. 6,90 Euro kostet eine Fahrt. Das Ticket will er am Fahrkartenautomaten in Wittlich-Wengerohr lösen. Kleingeld hat er nicht dabei, deshalb schiebt Kevin einen 20-Euro-Schein in den Schlitz. Das Problem: Der Automat scheint defekt zu sein. 20-Euro-Scheine will das Gerät einfach nicht schlucken. Der Schalter ist geschlossen. Und so steigt der Berufsschüler ohne Fahrschein in den Zug, in der Absicht, diesen beim Schaffner während der Fahrt zu lösen.

Doch das geht nicht. Fahrkarten werden im Schienen-Nahverkehr nämlich nicht mehr verkauft. So muss Kevin seine Personalien angeben, damit eine sogenannte Fahrpreisnacherhebung gemacht werden kann.

Die Nachforderung kommt prompt. Auf dem Postweg erhält Kevin einen Brief vom Kundenservice der Deutschen Bahn. Allerdings soll er nicht nur den Fahrpreis bezahlen, sondern eine Forderung in Höhe von 40 Euro. Sofort hat der 18-Jährige der Nachforderung schriftlich widersprochen. Schließlich ist Kevin der Meinung, nichts falsch gemacht zu haben.

Bahn: Klare Regeln, keine Ausnahme



Das sieht die Deutsche Bahn anders. Das Antwortschreiben besagt: "Entsprechend der Beförderungsbedingungen ist es erforderlich, eine Fahrkarte zu erwerben, bevor die Fahrt angetreten wird." Im Gespräch mit dem TV erklärt ein Sprecher der Deutschen Bahn: "Wir haben klare Regeln und können keine Ausnahme machen, weil sonst jeder kommen könnte."

Die neuen Automaten würden auch EC- und Kreditkarten annehmen, so dass der Lösung eines Fahrscheins nichts im Weg stehe. Außerdem ständen in Wengerohr sogar zwei Automaten, die nach Überprüfung auch beide funktioniert hätten.

Der Bahnsprecher erklärt, was Kunden noch beachten müssen: "Wenn der Betrag ausgewählt wird, zeigt der Automat genau an, welche Zahlungsmittel verwendet werden können. Das kann der Kunde am Display ablesen."

Generell würden die Automaten erst bei Beträgen über zehn Euro auch größere Geldscheine annehmen wie den 20-Euro-Schein.

Auf das sogenannte Kleingedruckte auf dem Bildschirm hatte Kevin in der Eile nicht geachtet. Da er weder Kreditkarte noch andere Geldscheine dabeihatte, hätten ihm diese Informationen an diesem Tag auch nicht weitergeholfen.

Deshalb kann er trotzdem nicht nachvollziehen, warum er jetzt so eine hohe Strafe zahlen soll. "Ich war und bin doch bereit, den normalen Fahrpreis zu zahlen. Von der Deutschen Bahn wünsche ich mir, dass die weitere Forderung zurückgezogen wird." Sein Vater hat die Sache nun an einen Anwalt weitergegeben, der den Fall klären soll.

Kevin Justen möchte nicht noch einmal in so eine Situation geraten. "Obwohl ich denke, keinen Fehler gemacht zu haben, komme ich mir wie ein Schwarzfahrer vor. Das passiert mir nicht noch einmal. Ich werde jetzt immer Kleingeld dabeihaben."

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