Der Bürgermeister und die Frauenfrage

Wittlich · Laut Gemeindeordnung des Landes müssen Kommunen bestimmter Größe Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Eine Anfrage bei der Verbandsgemeinde Wittlich-Land ergab, dass man dort mit dem Thema recht merkwürdig umgegangen ist.

Wittlich. In den Räten werden gelegentlich Tagesordnungspunkte vertagt. Das ist nicht unüblich. Auch der Verbandsgemeinderat Wittlich-Land hat auf seiner jüngsten Sitzung ein Thema auf später verschoben. Es ging um die Bestellung eines/einer kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Nichts Besonderes. Aber wir wollen dennoch wissen: Warum eigentlich vertagt ? Die VG-Verwaltung teilt auf Anfrage mit: "Es muss noch geklärt werden, was der- oder diejenige genau machen muss/soll."
Wir fragen weiter nach: Wer war denn bisher der oder die Gleichstellungsbeauftrage/r in Wittlich-Land ? Antwort: "Das hat bis zu seiner Verabschiedung Ende Juni 2014 Bürgermeister Christoph Holkenbrink gemacht." Aha, der Bürgermeister höchstpersönlich also. Und seit wann macht er das? "Seit ewigen Zeiten, seit anno Tobak", heißt es aus der Verwaltung. Und was hat er in all diesen unendlichen Jahren gemacht? "Das wissen wir nicht genau. Aber nach Aktenlage hat er keinen einzigen Fall bearbeitet. Schriftlich festgehalten ist auf jeden Fall nichts." Glückliches Wittlich-Land. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau scheint dort komplett zu funktionieren. Wir stellen fest: Den Job muss Holkenbrink laut Gesetz seit 1994 innehaben. Denn seitdem schreibt die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung in Paragraf 2, Absatz 6, einen/eine kommunalen Gleichstellungsbeauftragten vor.
Wir fragen in Mainz nach. Dort gibt es, seit Rot-Grün regiert, ein Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend u n d Frauen. An der Spitze steht eine Frau. Irgendwie logisch.
Wir wollen wissen?
Sollte der/die Gleichstellungsbeauftragte eine Frau sein?
Antwort:
"Ja, auch wenn es theoretisch ein Mann sein könnte."
Für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten sei es halt wichtig, die Verhältnisse aus der Sicht des benachteiligten Geschlechtes beurteilen zu können.
Hinzu komme, dass betroffene Frauen sich in Not- und Krisensituationen eher an weibliche Personen wenden möchten. Insbesondere bei Fällen sexueller Belästigung sei es Frauen nicht zumutbar, sich an einen Mann zu wenden. Übrigens: Laut Gemeindeordnung sollte - wir schreiben jetzt einfach mal d i e Gleichstellungsbeauftragte - unmittelbar dem Bürgermeister unterstellt sein. Winfried Simon

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