Der Herbst ist da

WITTLICH. (red) Besonders im Herbst sind die Gehwege durch das herabfallende Laub stark verunreinigt. Die Stadtverwaltung Wittlich weist daraufhin, dass die Gehwege von den Eigentümern zu reinigen sind.

Auch die Gehwege unbebauter Grundstücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, sind zu reinigen. Die Reinigungspflicht beinhaltet das Säubern der Gehwege von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut oder sonstigem Unrat jeder Art. Das Kehren in Kanäle oder in Sinkkästen ist nicht zulässig. Die städtische Straßenreinigung beschränkt sich auf die Fahrbahnen. Eine Reinigung der Gehwege hat grundsätzlich vor der maschinellen Straßenreinigung zu erfolgen. Der von den Gehwegen in den Rinnstein gefegte Kehricht kann so von der Kehrmaschine aufgenommen werden. Gegenstände, die nicht zu den Fahrbahnen und Gehwegen gehören, müssen entfernt werden. Dazu gehören Reste von Sperrmüll oder auch plötzlich auftretende Verschmutzung durch Bauarbeiten und Unwetter. Im Hinblick auf die Unfallgefahren wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Reinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

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