Die Gründe für den großen Schulumzug

Als zwingend bezeichnete gestern die Kreisverwaltung den für viele überstürzt wirkenden Unterrichtstopp am Peter Wust Gymnasium. Einsturzgefahr besteht nicht, aber die Tragkraft der Decken in Schulen muss 300 Kilogramm pro Quadratmeter betragen, um genügend Sicherheitsreserven zu haben. In dem Gebäude wird dieser Wert nicht überall erreicht.

Wittlich. (sos) Baufällig oder einsturzgefährdet ist das Nebengebäude nicht. Trotzdem müssen Knall auf Fall mehr als 400 Gymnasiasten nach Wengerohr umziehen. Heute ist ihr erster Tag in der ehemaligen Dualen Oberschule. Am Montag hat die Schulgemeinschaft von der Schließung des Nebengebäudes nebst Folgen erfahren (der TV berichtete).

Der Grund: Am Wochenende hat sich herausgestellt, dass definitiv Deckenteile nicht das Gewicht tragen können, das für Schulen vorgeschrieben ist. Das sind 300 Kilo pro Quadratmeter. Dabei geht es nicht um das tatsächliche Gewicht, das etwa eine Klasse (Schüler und Mobiliar) pro Quadratmeter auf die Waage bringt. Das nennt man Reallast, und die ist laut Kreisverwaltung vom Gebäude gut tragbar. Einsturzgefährdet ist es also nicht. Das nutzt Kreisverwaltung und Gymnasium aber nichts.

Sicherheitsvorschrift: 300 Kilo Tragkraft



Mit den zwingend geforderten 300 Kilo Tragkraft (genannt Verkehrslast) pro Quadratmeter soll ein Sicherheitspuffer gewährleistet sein, der auch extremere Belastungen abfängt: Etwa das gleichzeitige Springen einer Klasse. Dadurch würde das Mehrfache des Körpergewichtes auf die Decken drücken.

Zum Vergleich nennt Alfons Kuhnen, Pressesprecher der Kreisverwaltung, die Werte für "normale" Häuser: "Die vom Gesetzgeber zwingend geforderte Verkehrslast für Räume und Flure in Wohngebäuden beträgt 150 Kilo pro Quadratmeter."

Bisher sei man davon ausgegangen, dass im PWG-Nebengebäude das vorgegebene Verkehrslast-Minimum für Schulen erfüllt werde.

Am Wochenende hat dann ein Prüfingenieur die Berechnungen des Statikers bestätigt: Die Tragkraft ist besonders bei Keller- und Erdgeschossdecke zu gering. Deshalb musste das Nebengebäude unverzüglich geschlossen werden. "Sonst handelt die Kreisverwaltung rechtswidrig. Und sie will die Gesundheit und Sicherheit von Kindern nicht aufs Spiel setzen. Wenn das geringste Risiko Wahrheit wird und etwas passiert, was wäre dann?", fragt Alfons Kuhnen. Und: "Es gibt in einem Rechtsstaat keinen Spielraum, anders zu entscheiden." Wenn zwingende Sicherheitsvorschriften nicht erfüllt werden, sei "sofort zu handeln". Warum wurde das statische Problem erst jetzt offenbar? Dazu heißt es: "Die Kreisverwaltung hat das Nebengebäude vor der Realisierung weiterer Umbaumaßnahmen einer umfangreichen Bestandsprüfung unterzogen." Dazu habe das Statikbüro, das auch prüfen sollte, was künftig an Umbauten machbar sei, Teile der Konstruktion freigelegt. Ergebnis: Die Norm wird nicht erfüllt.

Auch Experten von Brandschutz und Unfallkasse waren vor Ort. Sie stellten keine Mängel fest.

Wäre das Gebäude im Urzustand belassen worden, wäre seine Statik ausreichend. In dem Bau, seit 1980 im Besitz der Kreisverwaltung, sind jedoch vermutlich in der Nachkriegszeit die Decken nachträglich verändert worden.

Alle Schüler sollen heute zum PWG kommen. Die Klassen werden dann mit Bussen nach Wengerohr gebracht. Jedes Kind bekommt dann heute in der Schule einen Fahrplan.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort