Die Miete ist schon einmal festgelegt

Der Sanierungsbedarf für das von der Ortsgemeinde Klausen erworbene Gebäude in der Eberhardstraße soll bald ermittelt werden. Was die Nutzer der Räume in der früheren Gaststätte "Eberhards Klause" zahlen sollen, steht hingegen schon fest. Der Ortsgemeinderat hat sich auf eine Gebührenordnung geeinigt.

Klausen. (har) Ehe die Räume der ehemaligen Gaststätte "Eberhards Klause" in Klausen wieder benutzt werden können, muss noch viel Geld investiert werden. Mehrere Jahre stand das Gebäude leer, ehe es die Ortsgemeinde im Rahmen einer Zwangsversteigerung für 100 000 Euro erwerben konnte. In seiner jüngsten Sitzung im Saal der "Eberhards Klause" in der Eberhardstraße hat sich der Ortsgemeinderat auf eine Gebührenordnung für die Nutzung der Räume geeinigt.

Der Saal soll primär einheimischen Bürgern, Vereinen, Firmen und Gruppen zur Verfügung stehen. Die von den Nutzern zu zahlende Miete beinhaltet sowohl die Endreinigung als auch die Verbrauchskosten. Soweit waren sich die Ratsmitglieder einig.

Anfangs nicht einig war sich das Gremium in der Frage, wer was zu zahlen hat. In der Diskussion wurde ein Vorschlag für die Gebührenordnung teilweise verändert. Die Klausener sollen bei für Veranstaltungen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, 150 Euro pro Tag zahlen.

Strittig war die Frage, ob Gastronomen aus dem Ort den Saal in der "Eberhards Klause" auch nutzen dürfen. Ursprünglich sollte ihnen ein verbilligtes Nutzungsrecht zugestanden werden. Diesen Vorschlag lehnte die Ratsmehrheit ab. Am Ende einigten sich die Gemeinderäte darauf, dass die Gastronomen den Saal zu den gleichen Konditionen mieten können wie andere Nutzer, die eine auf Gewinn ausgerichtete Veranstaltung dort planen.

Noch nicht festgelegt hat sich der Ortsgemeinderat bei der Frage, wie ein möglicher Pächter der "Eberhards Klause" den Saal im ersten Stock des Gebäudes nutzen kann. Aufgrund der Raumsituation wird er diesen Saal brauchen, da die Räume im ersten Stock zu klein für größere Gesellschaften sind. Die Klärung dieser Frage soll Gegenstand des Pachtvertrags sein.

Nicht geklärt ist derweil, wie teuer die anstehenden Reparaturen im Gebäude werden. Teile der Haus-Infrastruktur sind kaputt oder nur noch unvollständig vorhanden. Auch die Gästezimmer bedürfen einer Renovierung. Wie viel Geld die Ortsgemeinde Klausen für das Herrichten des Gebäudes benötigt, soll in Zusammenarbeit mit Fachleuten ermittelt werden.

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