Die Sache mit den Schweineohren

20 Euro pro kleine Sau mit bis zu 15 Kilo Gewicht soll es künftig für die Jäger im Landkreis geben. Das hat der Kreistag beschlossen (der TV berichtete). Doch wie kontrolliert man das Ganze? Das erklärt die Kreisverwaltung jetzt in einem Schreiben. Sie hat eine ungewöhnliche Regelung gefunden: Den Frischlingen muss vor einem Zeugen das linke Ohr abgeschnitten werden.

 Den Frischlingen soll es nach Wunsch der Kreisverwaltung nicht nur an den Kragen sondern auch an die Ohren gehen. Damit die Abschussprämien richtig verteilt werden, müssen die Jäger den erlegten Ferkeln vor Zeugen ein Ohr abschneiden. TV-Foto: Archiv/Hans-Martin Braun

Den Frischlingen soll es nach Wunsch der Kreisverwaltung nicht nur an den Kragen sondern auch an die Ohren gehen. Damit die Abschussprämien richtig verteilt werden, müssen die Jäger den erlegten Ferkeln vor Zeugen ein Ohr abschneiden. TV-Foto: Archiv/Hans-Martin Braun

Bernkastel-Wittlich. Die Wildschweine sind manchem eine Plage, zudem verbreiten sie den Schweinepesterreger. Da hilft nur eins: Abschießen. Damit das besser klappt hat der Kreistag den Jägern kein Zielwasser verordnet sondern auf ein anderes Rezept gesetzt: bare Münze. 20 Euro beträgt die Prämie, die es für tote Jungtiere gibt, die bis zu 15 Kilo (aufgebrochen) wiegen dürfen. 60 000 Euro hat der Kreistag dafür genehmigt, die reichen theoretisch für 3000 Frischlinge.

Und um den Beschluss in die Tat umzusetzen, sind nicht nur die Jäger gefragt. Deshalb hat die Kreisverwaltung jetzt sämtliche Ortsbürgermeister, Ortsvorsteher, Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer und Hegeringleiter angeschrieben. Der Brief hat den Titel: "Reduzierung des Schwarzwildbestandes zur Vermeidung von Wildschäden in Landwirtschaft und Weinbau". Darin wird erklärt, wie sich die Verwaltung den "Nachweis über den Abschuss eines Frischlings, für den die Zahlung der Prämie in Frage kommt" vorstellt.

Das tote Tier muss gekennzeichnet werden



Das tote Tier soll nämlich einem Zeugen gezeigt werden. Und damit keiner auf die Idee kommt, einen Frischling womöglich mehrfach vorzulegen und so zu "versilbern", muss das Tier sozusagen "entwertet", also eindeutig gekennzeichnet werden, "indem dem vorgezeigten Stück das linke Ohr abgeschärft wird". Abgeschärft? Das heißt im Klartext: abgeschnitten. Dazu gibt es eine Liste, in der Schütze, Erlegedatum sowie die Unterschriften des "Vorzeigenden" und des "Abnehmenden" einzutragen sind. Letztere müssen noch ihre Funktion angeben. Mit dem Ohr kann dann jeder tun und lassen, was er will. "Alles halb so wild", sagt Mike Winter von der Pressestelle der Kreisverwaltung. Es müsse auch nicht jeder ehrenamtliche Bürgermeister unbedingt selbst Augenzeuge des Ohrenschnitts werden, es könne auch eine "dritte Person" beauftragt werden. "Das können zum Beispiel die Jagdhegering-Leiter übernehmen, davon gibt es 13 im Kreisgebiet", sagt Mike Winter. Generell erklärt das Schreiben: "Alle bei diesem körperlichen Nachweis beteiligten Personen müssen sich vor Ort absprechen und ein geeignetes Verfahren entwickeln, damit die Abnahme problemlos erfolgen kann." Die Listen sollen monatlich der unteren Jagdbehörde vorgelegt werden. Und wie kommen die 20 Euro an den Schützen? Dazu heißt es: "Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, soll je Revier die Auszahlung lediglich an eine zu benennende Person erfolgen."

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