Ein Ingenieur, der hilft

WITTLICH. (scho) Die 24 Ortsgemeinden im Wittlicher Land können freuen: Sie werden in Zukunft weniger Kosten für die Planung von Hoch- und Tiefbau-Projekten einkalkulieren müssen. Möglich macht das ein aktueller Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Wittlich-Land. Danach wird der seit Februar für die VG-Werke tätige Tiefbauingenieur in Grenzen auch die Ortsgemeinden bei diversen Projekten unterstützen.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde (VG) Wittlich-Land hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, dass der für die VG-Werke neu eingestellte Tiefbauingenieur auch Planungsprojekte für die Ortsgemeinden übernehmen soll. Dieser VG-Mitarbeiter kann von den Ortsgemeinden eingesetzt werden für Ingenieurs-, Planungs- und Beratungsleistungen. Allerdings natürlich in gewissen Grenzen. Beschlossen wurde, dass der Tiefbauingenieur bis zu Baukosten in Höhe von 50 000 Euro bei Erneuerungs- wie Sanierungsmaßnahmen im Tiefbau Ortsgemeinden unterstützt, ohne dass diesen dafür eine Rechnung ausgestellt wird. Die Gemeinden können dieses Geld also sparen. In Einzelfällen ist eine solche Unterstützung des Tiefbauingenieurs auch bei Hochbaumaßnahmen in der Preisklasse bis zu 25 000 Euro möglich. Bei Bauprojekten, deren Kostenrahmen über 50 000 Euro - beziehungsweise bei ausnahmefähigen Hochbauprojekten 25 000 Euro - liegt, wird wie bisher verfahren. Das heißt die Ortsgemeinden setzen 60 von 100 Euro des jeweiligen Mindesthonorars für die Planungskosten an und kalkulieren zusätzlich noch eine Sachkostenpauschale, die zehn von 100 Euro der Personalkosten beträgt. Der Einsatz des Tiefbauingenieurs für die Ortsgemeinden ist auf etwa 30 Prozent seiner Arbeitszeit beschränkt. Die Steuerung der Aufträge von Ortsgemeinden an den Ingenieur liegt in Händen der VG-Werke- und Bauamtsleitung.

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