Einmal Verwaltungsgericht und zurück

WITTLICH. Lange Zeit hat sich im Wittlicher Taxigewerbe abgesehen von ein paar personellen Veränderungen wenig getan. Bis ein weiterer Anbieter eine Konzession beantragt und diese schließlich auch von der Kreisverwaltung genehmigt bekommen hat – wenn auch nicht ganz ohne Druck. Und Ärger.

14 Taxi-Konzessionen gab es bisher in Wittlich - 14 Konzessionen und somit 14 Taxen, die in und im Umfeld der Stadt Menschen in alle Richtungen chauffiert haben. Und damit ist der Bedarf mehr als gedeckt, meint zumindest Muhamed Karavdic, Geschäftsführer von Taxi Lombard-Jungen, , der insgesamt acht Taxen in Wittlich am Start hat. Er ärgert sich darüber, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich jetzt eine weitere Konzession erteilt hat. Anwältin als erster "Bordgast"

Beantragt hatte diese ein Mietwagen-Unternehmer aus Wittlich, der jetzt, nachdem die Genehmigung vergangene Woche erteilt wurde, ebenfalls mit einem Taxi in Wittlich im Einsatz ist. Doch bevor der erste Fahrgast einsteigen durfte, führte der Weg - mit einer Anwältin als "Bordgast" - zunächst nach Trier. Zum Verwaltungsgericht, weil die Kreisverwaltung dem Antragsteller anfangs keine Konzession ausstellen wollte. Ähnlich wie Muhamed Karavdic war die Behörde der Ansicht, dass der Bedarf an Taxen mit 14 dieser schwarz-gelb beschilderten cremefarbenen Fahrzeugen in Wittlich mehr als gedeckt sei - eine Auffassung, welche die Richter am Verwaltungsgericht so nicht teilen wollten. Die Kreisverwaltung habe gar nicht ausreichend ermittelt, ob Bedarf bestehe oder nicht, sagt Heidi Heinen, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts. "Es reicht nicht, sich einfach nur die Bilanzen der anderen Unternehmen anzuschauen", fügt Heinen hinzu, schließlich verlange das Personenbeförderungsgesetz (siehe Extra) eine weitaus umfangreichere Bedarfsanalyse, als die von der Kreisbehörde geleistete. "Die Beweispflicht liegt letztlich bei der Kreisverwaltung", sagt auch Nadja Bales, die Anwältin des Antragstellers, und dieser sei man im Kreishaus nicht nachgekommen. Weder im Gebäude der Verwaltung, noch in dem des Gerichts. Denn ob Wittlich ein weiteres Taxi verkraften kann und ob dadurch die Existenz der anderen Betreiber gefährdet ist, spielte vor Gericht keine Rolle. Und so einigten sich die Parteien dahingehend, dass dem Mietwagenbetreiber eine Taxi-Konzession für ein Fahrzeug erteilt werden müsse, was die Kreisverwaltung vor wenigen Wochen dann auch getan hat. "Es gab gar keinen Entscheidungsspielraum", sagt Ute Erz, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, und ob Bedarf da sei oder nicht, habe nach dem Vergleich vor Gericht nicht mehr zur Debatte gestanden. "Die Kreisverwaltung hat sich nicht genug gewehrt", sagt hingegen Karavdic. Auch er habe vor einigen Jahren eine weitere Konzession beantragt, sagt der Taxibetreiber, doch sei ihm mitgeteilt worden, es gebe keinen Bedarf.

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