"Er war nur noch ein Häufchen Elend"

Sechs Zeugen und ein Antrag: Im Prozess um den Brand mehrerer Gartenhäuser in Wittlich berichteten Polizisten davon, wie sich der Angeklagte ihnen offenbarte und ein Teilgeständnis ablegte.

Wittlich/Trier. (har) Nur einmal brach der Angeklagte im Prozess um eine Brandstiftungsserie in Wittlich sein Schweigen: Er half Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes auf die Sprünge, als es um einen früheren Prozess ging, bei dem Hemmes und der Angeklagte sich bereits einmal begegnet waren. Ansonsten schwieg er beharrlich.

Beamte suchten das Gespräch mit Verdächtigem



Über ihre Ermittlungen im Fall der Brandstiftungen sagten drei Kriminalhauptkommissare der Kriminalinspektion Wittlich aus. Sie berichteten, dass sie den Angeklagten recht schnell in Verdacht gehabt hätten. Eine Zeugin habe einen Hinweis auf einen Mann aus dem Obdachlosen-Milieu gegeben. Die Observierung des Mannes sei ergebnislos gewesen. An einem Freitag suchte schließlich einer der Polizisten das direkte Gespräch mit dem Mann. "Wir haben dann auf einer Bank im Stadtpark gesessen. Der Angeklagte hat uns da von seiner ausweglosen Situation berichtet", sagte einer der Beamten.

Zwei Tage später meldete sich dann der Mann bei der Polizei in Wittlich. Zuvor hatte er vergebens um Aufnahme in der Psychiatrie des Krankenhauses Wittlich gebeten. "Ich habe mich dann ans Telefon geklemmt und nach einem Krankenhaus gesucht", sagte einer der Beamten. "Er hat mir leid getan in diesem Moment. Er war nur noch ein Häufchen Elend", sagte sein Kollege.

Ein Teilgeständnis legte der Angeklagte dann bei einer Vernehmung im Gerolsteiner Krankenhaus ab. Dabei soll der alkoholkranke 40-Jährige gesagt haben: "Ich raste offensichtlich ab einem bestimmten Alkoholpegel aus." Weitere Gründe habe er nicht genannt.

Kein Wort des Angeklagten gab es auch zum Brand am 15. Juni 2004 in einem Schrebergarten hinter der Kreisverwaltung Wittlich. Auch drei Zeugen konnten letztendlich nicht für Klarheit sorgen, ob der Angeklagte auch für diese Brandstiftung infrage kommt. Der erste Zeuge war Besitzer des Gartenhäuschens und hatte dies gemeinsam mit dem Angeklagten errichtet. Anschließend ließ er den Mann dort übernachten. Dies habe er jedoch untersagt, nachdem Nachbarn sich beschwert hätten.

"Ich glaube nicht, dass er der Brandstifter war", sagte auch ein weiterer Zeuge. Beide hatten den Mann nicht bei der Tat beobachtet, sondern nur von einer Nachbarin gehört, dass der Angeklagte vermutlich das Feuer gelegt habe. Die Frau war übrigens als Zeugin geladen. Es gelang jedoch nicht, die Ladung zuzustellen. Die letzte am zweiten Verhandlungstag gehörte Zeugin hatte den Angeklagten am Tattag in der Schrebergartenkolonie gesehen. Der Prozess wird in der kommenden Woche fortgesetzt.

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