Es muss gezahlt werden

Das Mainzer Innenministerium stellt klar: Entweder Grundstückseigentümer oder die Stadt werden nach dem Ende der Stadtsanierung der Wittlicher Innenstadt zahlen müssen.

Wittlich. Egal wie sich der Stadtrat entscheiden wird: Nach Abschluss der 1972 begonnen Stadtsanierung in der Wittlicher Innenstadt werden Bürger zahlen müssen. Bisher unklar ist nur, wie groß der Kreis derjenigen ist, die für die Investitionen in die Substanz der Häuser und der Infrastruktur des 12,3 Hektar großen Gebiets zur Kasse gebeten werden. Entweder müssen nur die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet zahlen oder die Stadt und damit alle Einwohner Wittlichs.Nach Auskunft des Mainzer Innenministeriums besteht auch bei bereits lange währenden Verfahren die Pflicht zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen. Darauf sei in einem Rundschreiben des Landes vom 1. März hingewiesen worden, teilt Eric Schaefer, Pressesprecher des Ministeriums, mit. Im Schreiben waren Hinweise über eine alternative Möglichkeit zur Ermittlung gegeben worden. Nach Auskunft Schaefers gehören Ausgleichbeiträge zu den zweckgebundenen Einnahmen einer Sanierungsmaßnahme. "Die Stadt ist verpflichtet, diese Einnahmen zu beschaffen und in die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme einzubringen", sagt Schaefer. Verzichte die Stadt auf die gesetzlich geforderte Erhebung der Ausgleichsbeiträge, könne dies nicht zu Lasten von Land und Bund gehen. "Die Stadt muss dann die Gesamtsumme der Ausgleichsbeträge, die gutachterlich ermittelt wurden und von der Stadt hätten erhoben werden müssen, in die Schlussabrechnung als fiktiven Einnahmebetrag zur Lasten der Stadt einsetzen", sagt Schaefer. Ergebe sich dann eine Überfinanzierung - von der laut Innenministerium auszugehen ist - müsse die Stadt anteilig Bundes- und Landesmittel zurückerstatten. Laut Stadtverwaltung Wittlich soll eine von Bürgermeister Ralf Bußmer eingesetzte Arbeitsgruppe zur Aufbereitung der Stadtsanierung Ende 2008 Ergebnisse vorlegen. Zwischen 1972 und 1996 sind insgesamt rund 14,2 Millionen Euro investiert worden. Land und Bund steuerten rund 9,45 Millionen Euro zu, den Rest übernahm die Stadt. Der in umfassenden Verfahren zu errechnende Ausgleichsbetrag bezeichnet den Unterschied zwischen dem Grundstückswert vor der Stadtsanierung und dem Grundstückswert nach Ende der Sanierung. Alle Grundstücksbesitzer innerhalb des Sanierungsgebiets erhalten Gebührenbescheide. Was die Fraktionsvorsitzenden zum Thema Stadtsanierung Wittlich sagen, lesen Sie auf Seite 10. Meinung Nur tröpfchenweise Fakten Den Schwarzen Peter in Sachen Stadtsanierung hat der Wittlicher Stadtrat. Läuft die Abwicklung des Verfahrens so, wie das die Stadtverwaltung jüngst wohl nicht ganz freiwillig verkündet hat, wird sich 2009 wenige Monate vor der Kommunalwahl die Frage stellen, wer die Stadtsanierungszeche zahlt. Sollen nur die Grundstückseigentümer zahlen, oder soll die Stadt an deren Stelle treten? Die Antwort wird in jedem Fall vielen Bürgern nicht gefallen. Dass gezahlt werden muss, hat das Innenministerium noch einmal klargestellt. Wer das nicht zur Kenntnis nehmen will oder kann, verfolgt damit irgendwelche Ziele. Die heißen jedoch nicht Bürgernähe oder transparentes Handeln der Verwaltung. Diese beiden Grundprinzipien moderner Verwaltung hätten bedeutet, den Bürgern früher und umfassend reinen Wein in Sachen Ausgleichsbeträge einzuschenken. Derzeit sickern die Fakten noch eher gefiltert und tröpfchenweise durch. Dabei wäre es im Grunde genommen an der Zeit, über eine neue Stadtsanierung zu diskutieren. h.jansen@volksfreund.de

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