Fünf Verhandlungstage für sieben Feuer

Wochenlang hielt im Frühjahr eine Brandserie in Wittlicher Kleingärten Bürger, Polizei und Feuerwehr in Atem. Nun muss sich der vermeintliche Urheber der Feuer vor dem Landgericht Trier verantworten.

Wittlich/Trier. Gerichtliches Nachspiel der Brandserie in Wittlich: Vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier muss sich ab kommenden Dienstag ein 40-jähriger Mann verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in den Jahren 2004 und 2008 insgesamt sieben Mal Feuer gelegt zu haben. Zudem werden ihm Sachbeschädigungen vorgeworfen. Seit Ende April sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Bis zu seiner Festnahme war er ohne festen Wohnsitz. Er hielt sich jedoch seit rund drei Jahren in Wittlich auf. Bereits Mitte 2004 soll er ein Gartenhaus in einer Schrebergartenanlage angezündet haben. Damals entstand laut Anklageschrift ein Schaden von rund 6000 Euro.

Eine regelrechte Brandserie hielt dann im März und April 2008 Bürger, Polizei und Feuerwehr in Atem (der TV berichtete). Am 16. März brannten Gartenhäuser im Altricher Weg, am 20. März ging ein Holzgeräteschuppen in der Schrebergartenkolonie neben dem Parkplatz Rommelsbach in Flammen auf. Drei Tage später wurde in einer Schutzhütte am Pichterberg Feuer gelegt.

Den bisher letzten Brand der Serie gab es erneut in der Schrebergartenkolonie neben dem Parkplatz Rommelsbach. Ein zufällig vorbeikommender Polizeibeamter bemerkte jedoch das Feuer, so dass es gelöscht werden konnte, ehe es sich ausbreiten konnte. Wenige Tage später wurde schließlich der nun angeklagte Mann festgenommen, der laut Polizei anschießend ein Teilgeständnis ablegte.

War der Angeklagte überhaupt schuldfähig?



Mit welchem Strafmaß der Angeklagte bei einer Verurteilung zu rechnen hat, ist derzeit unklar. Zwischen einem und zehn Jahren Haft liegt laut Strafgesetzbuch die Strafe für Brandstiftung. Sollten dem 40-Jährigen mehrere Brände nachgewiesen werden, wird das bei der Bildung einer Gesamtstrafe eine Rolle spielen. Zudem soll der Mann bei seinen Taten stark alkoholisiert und damit vermindert schuldfähig gewesen sein.

Vor Beginn der Verhandlung wollte sich der Rechtsanwalt des Angeklagten nicht zum Fall äußern.

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