Familiendrama in Osann-Monzel beschäftigt erneut das Landgericht

Wittlich/Osann-Monzel · Er war mit einem Hammer in die Wohnung seiner Exfrau eingedrungen und hatte mit einem Gasrevolver mehrfach auf deren Freund geschossen: Das Landgericht Trier hatte im März 2014 einen 59-jährigen Mann aus Osann-Monzel zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Ob es dabei bleibt, ist unklar: Ab Donnerstag, 7. Mai, kommt der Fall erneut vors Landgericht.

Seit fast zwei Jahren sitzt ein Mann aus Osann-Monzel bereits in Untersuchungshaft - seit seiner Festnahme nach jener Nacht im Juni 2013, in der er sich gewaltsam Zutritt zur Wohnung seiner geschiedenen Ehefrau verschafft und mehrfach mit einem Gasrevolver auf deren neuen Lebensgefährten geschossen hatte.
Das Landgericht Trier hatte den heute 60-Jährigen wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung im März 2014 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt (der TV berichtete). Doch der Angeklagte wollte diesen Richterspruch nicht auf sich sitzen lassen: Sein Verteidiger legte Rechtsmittel gegen die Verurteilung wegen versuchten Totschlags ein und begründete dies damit, dass seinem Mandanten in dem Prozess keine Tötungsabsicht habe nachgewiesen werden können.Minderschwerer Fall?


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüfte den Fall und gab der Revision des Angeklagten zumindest teilweise statt: Die Karlsruher Richter hoben das Urteil der Trierer Schwurgerichtskammer im sogenannten "Strafausspruch" auf und verwiesen die Sache im Umfang dieser Aufhebung an eine andere Strafkammer des Landgerichts.
"Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags ist rechtskräftig, aber die Strafe ist aufgehoben worden", erklärt Andreas Klein, Richter und Medienreferent am Landgericht Trier, den Beschluss des BGH.
Die Karlsruher Richter seien der Auffassung gewesen, dass das Landgericht nicht genügend darüber nachgedacht habe, ob nicht auch ein minder schwerer Fall eines versuchten Totschlags und daher eine geringere Strafe in Betracht kommt. Die zweite Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts, die den Fall ab kommendem Donnerstag, 7. Mai, 9 Uhr, überprüfen wird, wird sich laut Richter Klein daher nur noch mit der Frage der Höhe der Strafe befassen.
Der Angeklagte hatte im Prozess im vergangenen Jahr bestritten, in Tötungsabsicht gehandelt zu haben. Er hatte in einer Juninacht im Jahr 2013 mit einem Hammer die Glasscheibe der Wohnungstür seiner geschiedenen Frau eingeschlagen und gedroht, seine Ex-Frau, ihren Lebensgefährten und sich selbst umzubringen. Eine Tochter hatte ihn dazu bewegen können, die Wohnung wieder zu verlassen. Im Treppenhaus war er anschließend auf den Freund seiner Ex-Frau gestoßen und hatte mit seinem Gas-Trommel-Revolver mehrfach auf diesen geschossen. Das Opfer hatte sich bei dem Angriff Verletzungen im Gesichtsbereich sowie Verbrennungen am Hinterkopf zugezogen.

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