Feiern ohne Alkohol

WITTLICH. (red) Zu zwei gemeinsamen Aktionen in Sachen Jugendschutz an Weiberdonnerstag haben sich die Mitarbeiter des Jugendamtes der Kreisverwaltung, des Ordnungsamtes der Stadt Wittlich und der Polizei Wittlich verabredet.

Bereits am Mittwochmittag wird das Team im Stadtgebiet Wittlich Gaststätten und Verkaufsstellen für alkoholische Getränke, wie Tankstellen und Supermärkte aufsuchen. Dort will der Jugendschutzbeauftragte der Kreisverwaltung, Peter Caspers, gemeinsam mit Helmut Henrich vom Ordnungsamt die Konzessionsinhaber, Bedien- und Verkaufspersonal auf die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hinweisen. Die Abgabe von alkoholischen Getränken einschließlich Mixgetränken an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Bei branntweinhaltigen Getränken ist die Altersgrenze auf 18 Jahre festgelegt. Aber nicht nur der Verkauf, sondern auch der Verzehr dieser Alkoholika in der Öffentlichkeit durch die Jugendlichen kann als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. So beginnt am Donnerstag nicht nur rechtzeitig um 11.11 Uhr die Weiberfastnacht. Zur gleichen Zeit wird sich die Gruppe, unterstützt von den Jugendsachbearbeitern der Polizeiinspektion Wittlich, zur Überwachung der Jugendschutzbestimmungen in die Stadt auf den Weg machen. Gemeinsam hat man eine "niedrige Einschreitschwelle" an den bekannten Kneipen und Plätzen vereinbart, um Alkoholmissbrauch durch Jugendliche in den Anfängen zu stören. Appelliert wird auch an die Eltern und Erziehungsberechtigen, gemeinsam mit ihren Kindern das Gespräch in Bezug auf Alkohol zu suchen, um so die Aktionen der gemeinsamen "Jugendschutztruppe" zu unterstützen.

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