Feuer wird teuer

Unverrichteter Dinge musste die Wittlicher Feuerwehr wieder abrücken, da sich der Brand eines Gartenhäuschens als Verbrennen von Ästen herausstellte. Den Einsatz zahlen soll der Urheber des unerlaubten Feuers.

Wittlich. (har) Drei Tage lang zogen immer wieder dichte Qualmwolken von der Kleingartenkolonie an den Rommelsbach-Parkplätzen in die Wittlicher Innenstadt. Am Mittwochabend war es dann soweit. Die Freiwillige Feuerwehr Wittlich rückte aus, da ihr der Brand einer Gartenlaube gemeldet worden war. Bekanntermaßen haben in den vergangenen Wochen immer wieder Gartenhäuser gebrannt, sodass die Bevölkerung und die Feuerwehr sensibel reagieren, wenn aus Kleingärten Rauch aufsteigt. Es war jedoch nicht der noch nicht gefasste Feuerteufel, der sein Unwesen getrieben hatte (der TV berichtete). Das Feuer war vielmehr durch das Verbrennen von Ästen entstanden. Den Verursacher dieses Feuers erwartet nun eine Rechnung für den Einsatz der Wehr. Nach Auskunft von Abfallberater Stefan Lex von der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist das Verbrennen von Gartenabfällen innerhalb geschlossener Ortslagen grundsätzlich verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Schwere des Vergehens können Bußgelder zwischen zehn und 1000 Euro verhängt werden. Lex weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es mehrere Möglichkeiten gibt, Gartenabfälle in einer Größenordnung von bis zu zwei Kubikmetern kostenlos zu entsorgen. Die Abfälle können beispielsweise bei einer der zahlreichen Grüngut-Annahmestellen im Kreis abgegeben werden. Eine an sechs Tagen in der Woche geöffnete Annahmestelle befindet sich auf dem Gelände der ehemaligen Mülldeponie Sehlem. Die dritte und bequemste Möglichkeit zur fachgerechten Entsorgung besteht darin, die Gartenabfälle abholen zu lassen. Dieser Service ist ebenfalls kostenlos und erspart der Feuerwehr unnötige Einsätze. Jedermann kann diese Möglichkeit zwei Mal pro Jahr in Anspruch nehmen. Info: http://www.bernkastel-wittlich.de/abfallratgeber.html

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